Der Kollege Stefan Zeidler präsentiert einen zwingenden Beweis dafür, dass die Staatsanwaltschaft an seinem Kanzleisitz Kassel mit einem bestimmten Betriebssystem arbeitet. Er schickt mir das folgende Zitat aus einem Schreiben der Behörde vom 3. Februar 2005:
„… soweit Sie aus den sich häufenden Systemabstürzen den Rückschluss auf eine Computersabotage des Beschuldigten ziehen, liegt kein Anfangsverdacht vor. Es ist amtsbekannt, dass Systemabstürze nicht notwendigerweise auf vorsätzliche Sabotageakte zurückzuführen sind. Es handelt sich vielmehr um ein Phänomen, dass auf sämtlichen Computeranlagen jederzeit aus nicht immer nachvollziehbaren Ursachen entstehen kann.“