ABBUCHEN IST PFLICHT

Wer keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt, kriegt sein Auto möglicherweise nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied jetzt laut beck-aktuell, dass das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung bestehen kann.

Als nächstes wird für die Finanzbehörden wahrscheinlich die 6-Wochen-Frist abgeschafft, innerhalb der man Abbuchungen ohne Begründung zurückfordern kann.