VERTEIDIGERIN DELUXE

In einer Strafsache habe ich eine Einstellung erreicht. Das war durchaus mit Arbeit verbunden. Dem Mandanten schickte ich eine Rechnung über die Mittelgebühren, d.h. ich wählte die Beträge für eine durchschnittliche Strafsache.

Jetzt übersendet mir der Mandant empört die Rechnung, welche die Anwältin eines Mitbeschuldigten gestellt hat. Diese Kollegin aus einem Düsseldorfer Vorstädtchen hat lediglich Sätze genommen, die hauchdünn über der Mindestgebühr liegen. Die Verfahrensgebühr, die rund 30 % des Rechnungsbetrages bestimmt, hat sie komplett unterschlagen/vergessen/wasweißich.

Bei der „Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen“ berechnet die Anwältin 30,00 €. Das Gesetz erlaubt aber nur 20,00 €.

Spätestens dieser Fauxpas erweckt in mir Assoziationen, bei denen Wohnzimmerkanzlei noch die harmloseste ist.