Eine Polizistin hat gegenüber meinem Mandanten behauptet, er sei vorbestraft. Der Mann wies das empört zurück. Denn tatsächlich gab es in seinem Leben nur ein Ermittlungsverfahren. Das wurde nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt. Gegen Zahlung einer Auflage.
Genau, sagt die Polizistin, Geldzahlung, Geldstrafe, also bist du vorbestraft. Mein Mandant schwört Stein und Bein, dass sie sich davon nicht abbringen ließ. Er sei vorbestraft. Damit müsse er sich abfinden. Und sein Anwalt habe ihm das Verfahrensergebnis ja sowieso nur schöngeredet. Vorbestraft, vorbestraft, ätschibätsch.
Jetzt ist er beunruhigt. So sehr dass ich ihm auf unserem Briefbogen aufschreiben muss, warum die Polizistin ein Vollpfosten ist.
Hätte nicht gedacht, dass ich dieses Wort so schnell gebrauchen kann.