Die Stellungnahme im Nachbarschaftskrieg um freilaufende Hunde war – entgegen meiner Befürchtung – erfolgreich. Das Ordnungsamt hat das Verfahren „gemäß § 47 Abs. 1 OWiG aus Gründen der Opportuniät eingestellt“.
Archiv für den Monat: September 2005
IN UNSEREM HAUSE
Als Kunde des Bezahlfernsehens darf man durchaus mit Überraschungen rechnen. So erlebte ein Mandant, dass kurzfristig Sender aus seinen Paketen rausgenommen wurden. Kurz darauf konnte er plötzlich wieder alles – und noch mehr – sehen, dafür wurden ihm aber acht Euro mehr im Monat in Rechnung gestellt.
Angeblich hatte er allen Umstellungen telefonisch zugestimmt. Er dagegen beteuert, dass der Sender niemals bei ihm nachgefragt hat. Seine schön begründete Kündigung mit anderthalbmonatiger Auslauffrist wies das Unternehmen barsch zurück.
Darauf wandten wir uns an die Firma. Im Kern mit den gleichen Argumenten:
DATEINAMEN
05.09.22 Abschiedsbrief, überarbeitet
Nur ein Dateiname, mehr nicht.
ICH MACH’S ONLINE
Test. Test. Test. So, Skype läuft, meinen Uraltaccount habe ich wieder aktiviert. Um 15 Uhr soll ich bei einem Gesprächskreis über freie juristische Internetprojekte des EDV-Gerichtstags zugeschaltet werden.
Das Thema ist, ganz unjuristisch, locker formuliert: „Ich mach’s online.“
FIT – AUCH OHNE JOB
Selbst im elitären Sportstudio an der Königsallee, wo ich für meine Stunden mit dem Trainer als Gast auflaufe, ist die Krise angekommen.
Für 2 Euro mehr im Monat können die Mitglieder künftig ein Jahr kostenlos trainieren – wenn sie arbeitslos werden.
Demnächst einige Gedanken zur Inkompatibilität von ernsthaftem Training und schönen Frauen um dich rum.
INZEST ERLAUBEN ?
Ein Leipziger Geschwisterpaar will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Inzestverbot (§ 173 Strafgesetzbuch) kämpfen, berichtet beck-aktuell. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder. Der Vater der Kinder verbüßt eine elfmonatige Freiheitsstrafe wegen Beischlafs zwischen Verwandten.
Wie kann man gegen so eine glasklare Norm verfassungsrechtlich angehen? Dachte ich zuerst – mangels praktischer Erfahrungen. Doch ein Blick in die Literatur zeigt, dass es erhebliche Bedenken gegen das Inzestverbot gibt.
Die Strafdrohung lässt sich etwa nach Auffassung des Standardkommentars Tröndle / Fischer nur „schwer“ legitimieren. Für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gebe es bereits genug andere Vorschriften. Die Gefahr eugenischer und genetischer Schäden lasse sich kaum durch das Strafrecht bekämpfen und sei bei zeugungsunfähigen Personen ohnehin ausgeschlossen:
§ 173 liegt daher zumindest an der Grenze legitimen Rechtsgüterschutzes, indem er ein kulturgeschichtlich mächtiges Tabu, welches in der gesellschaftlichen Entwicklung seine soziale Funktion weitgehend eingebüßt hat, zum Schutzgegenstand erhebt. … Die Vorschrift sollte gestrichen werden.
Interessant ist auch, dass ausschließlich der Beischlaf strafbar ist.
Nachtrag: Eine eingehende rechtliche Analyse des Inzestparagrafen haben Ali Al-Zand und Jan Siebenhüner in der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft veröffentlicht. Der Text ist hier als PDF abrufbar. Vielen Dank an die Autoren und den Verlag.
14 UHR
15.14 Uhr: Die 14-Uhr-Mandantin ließ ausrichten, dass sie „ein paar Minuten“ später kommt.
Ich warte noch…
BULLENWITZE GESUCHT
Die Mönchengladbacher Polizei und der Express suchen die besten Polizeibeamten-Humoresken, gemeinhin auch als Bullenwitze bekannt.
Ich habe die Seite gefurlt. Der nächste Prozess wegen Beamtenbeleidigung kommt bestimmt.
FREUNDLICH WAR GESTERN
Mit kollegialem Gruß
Mehr kann man wahrscheinlich nicht erwarten. Wenn man einem Kollegen ein gutes Mandat gekündigt hat.
PROTOKOLLARISCHES
Eine typische Radarmessung auf einer Bundesautobahn im Süddeutschen.
Es gilt Tempo 100.
An einem sonnigen trockenen Tag im Juli misst die Polizei zwischen 12.05 und 17.35 Uhr insgesamt 2.566 Fahrzeuge. Davon fahren 161 zu schnell. 22 Fahrer sind im Bereich des Fahrverbots (mindestens 141 km/h).
Der Rekordhalter fährt 201 km/h. Das kostet drei Monate den Führerschein, 375 Euro Geldbuße und bringt vier Punkte in Flensburg.
ZEITFRAGEN
Die günstigste Zeit, bei der Deutschen Botschaft in Indien anzurufen?
Zwischen 6.30 und 7.00 Uhr morgens.
Ich glaube, ich nehme die Akte mit nach Hause.
TRUCKENDER RUMÄNE
Wir schalten um zum Polizeibericht aus Bremen:
Ort: Bremen, A 1, Parkplatz Mahndorfer Marsch
Zeit: 19. September 2005, 19.00 Uhr
Ein truckender Rumäne
vertrat sich kurz die Beene
gestern an der Autobahn
wo Trucker pflegen lang zu fahr’n
nach Schönheitsschlaf im Führerhaus
wollt jetzt auch seine Gattin raus
gesagt, getan, die Tür geschlossen
und draußen Bremer Luft genossen
wollt‘ sie nach kurzer Atempaus‘
zurück ins warme Führerhaus
doch dies war längst ein gutes Stück
schon unterwegs nach Osnabrück
was davon hielt die Ehefrau
verstand man unschwer ganz genau
lauter Tonfall ziemlich barsch
beschallte Mahndorf’s schöne Marsch
aufgeschreckt von dem Geschrei
rief man schnell die Polizei
und auf der Fahrt nach Osnabrück
vermisst der Trucker dann zum Glück
bereits nach ziemlich kurzer Zeit
den Reiz der holden Weiblichkeit
kehrte um dann voller Reue
und fuhr den Weg zu zweit aufs Neue
die Polizei verließ recht schnell die Bühne
denn jetzt ging’s noch um Schuld und Sühne!!!
(Danke an Torsten Kleinz für den Hinweis)
DOCH NOCH DIPLOM-JURIST
Im Streit mit der Ruhr-Universität Bochum um die Verleihung des Titels „Diplom-Jurist“ zeichnet sich eine Lösung ab. Die Unversität schreibt:
Sehr geehrter Herr Vetter,
die Bearbeitung Ihres o.a. Widerspruches habe ich zunächst zurückgestellt, da die Juristische Fakultät z.Zt. erwägt, die in der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Jurist’in“ festgelegte zeitliche Antragsbegrenzung aufzuheben und die Ordnung entsprechend zu ändern. Dieses soll im kommenden Wintersemester abschließend entschieden werden.“
Da warte ich doch gerne ab.
INNOVATIONEN
Wann ist das Papier im Arbeitsplatzdrucker alle? Natürlich in der Hitze des Gefechts, wenn man es am wenigsten braucht.
Die untersten 15, 20 Blätter lege ich ab sofort in einer anderen Farbe ein. Mal sehen, ob es hilft.
Nachtrag: Zur Verbesserung der Büroorganisation empfiehlt Thomas Werning diese klar formulierten Kurzbriefe.
AUSGESTOPPT
Fünf Euro möchte die Stadt E. von meinem Mandanten. Er soll im Bereich eines Parkscheinautomaten unerlaubt geparkt haben: von 11.49 bis 11.53 Uhr. Seiner Erinnerung nach hat er zu der Zeit im Auto telefoniert.
Wollen wir mal sehen, ob der Hipo, der übrigens nicht zu sehen war, tatsächlich so akkurat gemessen hat. Knapp wird es auf jeden Fall, denn in § 12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung hießt es:
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“