VERFAHRENSFEHLER HABEN FOLGEN

Acht Jahre Untersuchungshaft sind einfach zu lang. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet diese Haftdauer bei einem Düsseldorfer Hausbesitzer, der sechs seiner Mieter ermordet haben soll.

Ein komplizierter Indizienprozess. Das weiß ich, ich habe mehrere Zeugen in dem Verfahren vertreten. Außerdem wurde das erste Urteil gegen den Hausbesitzer vom Bundesgerichtshof aufgehoben; schon seit längerem wird neu verhandelt. Dennoch meint das Bundesverfassungsgericht, dass sich Staatsanwaltschaft und die Gerichte teilweise zu viel Zeit gelassen haben.

Das Bundesverfassungsgericht stellt auch erneut klar, dass der Justiz die wegen eines Verfahrensfehlers erforderliche Neuauflage des Prozesses als schuldhafte Verfahrensverzögerung anzulasten ist. Damit steigt der „Erfolgsdruck“ für die erste Verhandlung enorm. Strafverteidiger bekommen ein neues Instrumentarium in die Hand. Mit wütenden Protesten aus Richterkreisen ist zu rechnen.

Einzelheiten im Express und beim ZDF. Der Beschluss.