HONORAR

„Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherungen.“

Mit diesem Spruch werben Berliner Anwälte, berichtet Recht und Alltag.

Was ist, wenn die Versicherung nichts oder – häufiger – nur einen Teil der Anwaltsrechnung zahlt? Diese Kollegen dürften ihrem Mandanten dann jedenfalls keine Rechnung schicken und von ihm direkt Honorar verlangen. Bei mir würden sie jedenfalls abblitzen, wenn ich Amtsrichter wäre.