STORNO

Frau S. soll im Reisebüro eine Reise gebucht haben. Soll. Es stellt sich schon die Frage, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Frau S. meint nämlich, sie hätte sich nur über eine Reise informiert. Jedenfalls hat sie unmittelbar nach Erhalt der Buchungsunterlagen klipp und klar abgesagt – rund ein halbes Jahr vor dem Abflugtag.

Jetzt will das Reisebüro 25 % des Preises, immerhin gut 1.000,00 €. Die Anwälte des Reisebüros behaupten, das Reisebüro habe diesen Betrag an den Veranstalter gezahlt. Dieser habe nämlich so eine Klausel in den Bedingungen.

Moment mal.

Wieso zahlt das Reisebüro an den Veranstalter Stornogebühren? Normalerweise tritt das Reisebüro nur als Vermittler auf und nicht als Vertragspartner. Mit anderen Worten: Das Reisebüro spielt den Boten zwischen Kunde und Veranstalter. Der Vertrag kommt zwischen diesen beiden zustande.

Das Reisebüro hatte also gar keinen Grund, Stornogebühren zu zahlen. Es hätte den Reiseveranstalter vielmehr an Frau S. verweisen müssen. Na ja, einen Beleg dafür, dass das Geld tatsächlich geflossen ist, haben wir ja auch noch nicht gesehen…

Dann das nächste Problem. Bei dem angeblichen Vertragsschluss hat meine Mandantin kein Fitzelchen Papier erhalten. Insbesondere keine Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Eine Stornopauschale ist aber nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wird (§ 651i Abs. 3 BGB). Keine Vereinbarung, keine Pauschale.

Außerdem gibt es Urteile, die eine Pauschale in dieser Höhe schlicht für unzulässig halten. Wir reden über einen Zeitraum von einem halben Jahr vor Reiseantritt!

So wie ich das sehe, bleibt dem Veranstalter höchstens eine konkrete Berechnung seines Schadens. Das geht nach § 651i Abs. 2 BGB. Der Schaden entfällt also schon dann, wenn die Reise auch anderweitig verkauft werden konnte. Der Veranstalter müsste darlegen und beweisen, dass ihm dies nicht möglich war. Ich bin gespannt.

Zunächst versuche ich es mit einem Angebot zur Güte. Wir zahlen 30,00 € Bearbeitungskosten.