MAX STRAUß: NOCH IMMER UNSCHULDIG

Handelsblatt:

BGH hebt Urteil gegen Max Strauß auf

Die Zusammenfassung liest sich so, als weise der Bundesgerichtshof mal wieder dringend darauf hin, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht durch dubiose Umstände, den Geruch der Korruption und das sichere Gefühl, an der Sache wird schon was dran sein, außer Kraft gesetzt wird.