AUF ZURUF

Es ist wirklich nicht lustig, sich in den Fängen der deutschen Bürokratie zu verheddern. Und auch nicht billig. Nehmen wir den Handwerksmeister, den ich heute in einer Bußgeldsache verteidigt habe. Alteingesessen. Etabliert. Noch nie aufgefallen. Das will was heißen, wenn auf dich die Hackfleischverordnung anwendbar ist.

Der Handwerker stellt einen Gesellen ein. Der Mann ist ihm wohl bekannt, denn er hat bei einem Handwerksbetrieb in der Nachbarschaft gelernt. Ach, der Geselle ist Japaner. In Düsseldorf, das schon immer stolz auf seine japanische Kolonie ist, gilt er damit als Einheimischer. Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Japaner hier auf Zuruf.

Am 15. Mai fängt der Geselle mit der Arbeit an. Er wird über den Steuerberater ordnungsgemäß angemeldet. Sonstige Papiere, sagt er zunächst, sind alle vorhanden. Wie steht es mit der Arbeitserlaubnis? Ups, das ist dem Neuen doch glatt durchgegangen. Am 22. Mai wird also schnell die Arbeitserlaubnis beantragt. Und dann auch bewilligt. Alles ohne Nachfragen. Alles kein Problem.

Bis auf den Umstand, dass der gute Mann halt formal „illegal“ beschäftigt war. Das ist mit Bußgeld bedroht und nach dem Willen des Gesetzgebers auch kein Bagatelldelikt. Bis zu fünfhunderttausend Euro kann das Versäumnis kosten.

So weit will allerdings selbst das Hauptzollamt nicht gehen. Dort hält man den Verstoß aber immerhin noch für so schwerwiegend, dass es nicht ohne empfindliches Bußgeld geht. Siebentausend Euro sollten es schon sein.

Der zuständige Richter hat wenigstens teilweise ein Einsehen. Wir diskutieren lange, und er reduziert die Buße. Unter dreitausend Euro, meint er allerdings, könne er nicht gehen. Auf gar keinen Fall.

Jedenfalls wissen wir jetzt, dass selbst kleinste Versäumnisse unnachsichtig geahndet werden. Angesichts dieses resoluten Vorgehens wundere ich mich allerdings, dass (echte) illegale Beschäftigung ein so großes Problem sein soll.