HARTE STRAFE FÜR „RAUB“KOPIERER

Der Fränkische Tag berichtet über die Strafsache gegen einen so genannten Raubkopierer. Der Mann erhielt 6.000 € (150 Tagessätze) Geldstrafe:

Ein großer Hai war der Angeklagte wohl nicht, denn ein Verkauf der urheberrechtlich geschützten Werke konnte ihm nicht nachgewiesen werden. „Ich bin Filmliebhaber und sammle das Zeug halt“, meinte der Angeklagte, der zudem einen Großteil der Filme, wenn sie ihm gefielen, legal im Original gekauft hat.

Vielleicht sollte man dem Mann, bevor er sich die Vorstrafe ins Register schreiben lässt, das Zauberwort zuflüstern. Es heißt Berufung. Oder vielleicht sogar Sprungrevision. Denn aus dem Artikel ergibt sich manches. Nicht aber, dass er sich mit seinem Eigenkonsum ohne weiteres strafbar gemacht hat.

(Link gefunden im MarkenBlog)