OPERETTE

Aus dem Schreiben eines Schuldners:

Ich habe gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Gegen die Forderung an sich bestehen keine Bedenken. Nach sachkundiger Beratung muß ich davon ausgehen, dass gegen die Geltendmachung der Forderung formale Bedenken bestehen. Mir wurde insbesondere mitgeteilt, dass die durch Ihre Einschaltung entstandenen Kosten erheblichen Bedenken begegnen. Aus diesem Grunde wird eine gerichtliche Klärung voraussichtlich unvermeidlich sein, obwohl ich dies Ihrer Mandantin gerne erspart hätte, die sich mir gegenüber stets hilfsbereit und menschlich zugetan gezeigt hat. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich mich in dieses Gerichtsverfahren ausschließlich durch die Art und Weise des Vorgehens Ihres Büros hineingezwungen sehe.

Die Anwälte sind die Bösen. Ist klar. Der Herr vergisst leider zu erwähnen, dass er sich einen größeren Betrag gepumpt hat. Doch statt das Geld wie versprochen innerhalb eines Monats zurückzuzahlen, verschwand er lieber von der Bildfläche. Nachdem wir ihn aufgestöbert haben, macht er jetzt auf Operette.

Ganz schlechter Stil.