NUR MIT PUMPE

In Ratingen, berichtet die Rheinische Post, hat die Polizei eine 41-Jährige festgenommen. Die Frau soll im Hof des Polizeireviers die Luft aus den Reifen der Polizeiautos gelassen haben. Sie schaffte drei Wagen, bevor sie erwischt wurde.

Ob solche Streiche strafbar sind, wird seit langem diskutiert, bevorzugt in Anfängerübungen an der Universität.

Die sogenannte herrschende Meinung stellt auf den Aufwand und die Mühe ab, der mit dem Wiederbefüllen der Reifen verbunden ist. Sie sieht dann auch eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung und bejaht eine Sachbeschädigung. Anders soll es nur sein, wenn zum Beispiel eine Luftpumpe greifbar ist. (Alter Juristengrundsatz: Keine Ausnahme ohne Ausnahme von der Ausnahme.)

Die Gegenauffassung sagt: keine Sachbeschädigung ohne Substanzverletzung; ein platter Reifen ist auch ein Reifen. Das klingt für mich überzeugender. Immerhin ist der Sachentzug (zum Beispiel vorübergehendes Verstecken einer Sache) auch nicht strafbar, obwohl er weiter geht. Vielleicht blitzt hier auch die löbliche Auffassung des (früheren) Gesetzgebers durch, dass man nicht für alles die Keule des Strafrechts schwingen muss.

Womöglich beweisen die Beamten Galgenhumor und verzichten auf den Strafantrag.

AUFFORDERUNG

„Sehr geehrter Herr Vetter,

… können Sie wegen der Sache noch mal nach hacken?“

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um einen Schreibfehler handelt.

DÖNER

Ich muss sagen, das ist bislang ein abwechslungsreicher Tag. Heute Morgen das James-Bond-Auto. Jetzt geht es um eine Döner-Produktionsstätte. Zentraler Bestandteil dürfte die „Vakuum Meng-und Massiermaschine“ Typ Vakona sein. 18 Kilo roter Paprika und 14 Kilo Hähnchengewürz spielen wichtige Nebenrollen.

GOLDFINGER

Wirklich schade, dass ich kein Autofreak bin. Sonst hätte mir der Ortstermin heute sicher außergewöhnliche Freude bereitet. Im Mittelpunkt stand ein Aston Martin DB 5, das bevorzugte Auto des frühen James Bond (z.B. „Goldfinger“):

VERMIETER

Ich lese das Schreiben einmal. Ich lese es zweimal. Kaum zu glauben, der Vermieter erkennt die geltend gemachte Mietminderung an. Und zwar in vollem Umfang.

Wenn ich mich nicht schwer täusche, hat noch nie ein Vermieter die von mir angesetzten Minderungsbeträge einfach so akzeptiert. Bevor jetzt die Frage aufkommt, ob ich die Minderung zu niedrig angesetzt habe, ein kleiner Hinweis: Vermieter ist in diesem Fall der Staat.

Es ist nicht sein Geld.

DIE GEHEN DOCH NICHT PLEITE

Wir Rechtsanwälte sind schlau. So schlau, dass wir uns gerne bereit erklären, den Beitrag fürs Sportstudio ein Jahr im Voraus zu zahlen. Aber wir müssen uns ja auch nicht immer an das halten, was wir einem Mandanten geräten hätten.

HONORAR

„Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherungen.“

Mit diesem Spruch werben Berliner Anwälte, berichtet Recht und Alltag.

Was ist, wenn die Versicherung nichts oder – häufiger – nur einen Teil der Anwaltsrechnung zahlt? Diese Kollegen dürften ihrem Mandanten dann jedenfalls keine Rechnung schicken und von ihm direkt Honorar verlangen. Bei mir würden sie jedenfalls abblitzen, wenn ich Amtsrichter wäre.

ZIELSCHEIBE

Ist auf den linken hinteren Kotflügel meines Autos eine Zielscheibe aufgemalt? Jedenfalls ist schon wieder jemand langgeschrabbt, diesmal aber mit zwei fingernagellangen Kratzern.

Überlegt, wie hohl doch die übliche Ausrede für Fahrerflucht ist: „Ich hätte doch angehalten, wenn ich was gemerkt hätte. Wozu habe ich eine Haftpflichtversicherung?“ Wie muss es da erst Verkehrsrichtern gehen, die so was täglich hören. Vielleicht wären im nächsten einschlägigen Fall mal bessere Argumente angesagt.

Na ja, bei ebay mischen sie arktis metallic per Computer zusammen, 20 ml für 2,45 €. Am Wochenende ist Sophie wieder da, dann darf das Kind zur Abwechslung mal ein Auto bemalen.

VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN

Das law blog schließt heute Nacht für ein paar Stunden. Im Maschinenraum stehen größere Wartungs- und Ausbauarbeiten an. Morgen ab 9.30 Uhr wird die Seite wieder erreichbar sein.

TARIFWECHSEL

Mobiles Bloggen und E-Mails checken ist sparsam. Was den Datenverbrauch angeht. Das ist mir beim Durchblättern der Buchhaltungsunterlagen aufgefallen. Der bisherige Monatsrekord mit der UMTS-Datenkarte liegt nach einem Jahr bei 13 MB; sonst verbrauche ich durchweg unter 10 MB.

Also Tarifwechsel. Von Vodafone-Volume XL in L. Dort darf ich 30 MB verballern. Wie es aussieht, ist das immer noch mehr als genug.