TEPPICHBODEN

Ein Mieter hat mir die Rechnung für den neuen Teppichboden geschickt.

Modell „Jura“.

Vielleicht sollte ich doch auf sein Angebot eingehen und mir das mal ansehen.

SUPER, MEINE BANK

Seltsam. Auf meinen Privatkonto ist die Ausschüttung für September 2005 online zu sehen. Unter „vorgemerkte Umsätze“. Auf dem Kanzleikonto war sie gestern nach der Überweisung auch zu sehen, als Ausgang unter „vorgemerkte Umsätze“. Jetzt fehlt davon im Kanzleikonto allerdings jede Spur.

Können wir das bitte künftig immer so machen?

SAMSTAGSARBEIT

Im Arbeitsvertrag meiner Mandantin ist festgelegt, dass von Montag bis Freitag gearbeitet wird. „Der Samstag“, so heißt es wörtlich, „wird nur bei dringender betrieblicher Notwendigkeit als Arbeitstag genutzt“. Die letzte Fassung des Vertrags stammt aus dem Jahr 2003. Damals haben die Arbeitnehmer einem komplizierten Schicht-und Variomodell nur zugestimmt, weil ihnen im Gegenzug das freie Wochenende zugestanden wurde.

Knapp zwei Jahre später werden neue Schichtzeiten bekannt gegeben. Per Aushang am schwarzen Brett. Von Montag bis Freitag ergibt sich für meine Mandantin nur noch eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden. Bisher hat sie regelmäßig 40 Stunden gearbeitet.

Dann heißt es im Aushang:

Bei Mitarbeitern, welche ihre 40 Stunden nicht unter der Woche in den 5 Arbeitstagen erreichen, geben wir die Möglichkeit, diese Stunden an Samstagen nach Absprache auszugleichen.

Ein offenkundiger Versuch, Samstagsarbeit einzuführen. Durch die Hintertür. Zwar kann der Arbeitgeber grundsätzlich Dauer und Lage der Arbeitszeit bestimmen. Aber nur im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten. Der Arbeitsvertrag meiner Mandantin lässt Samstagsarbeit aber nur in Ausnahmefällen zu. Bei geänderten Schichtzeiten kann man sicher auch nicht von dringenden betrieblichen Erfordernissen sprechen. Zumal die Schichtzeiten ja offensichtlich nur deswegen gekürzt worden sind, um Luft für Samstagsarbeit zu haben.

Ein Aushang am schwarzen Brett reicht dafür nicht, zumal er ja kaum den individuellen Arbeitsvertrag ändern kann. Mit einer Änderungskündigung wäre der Arbeitgeber sicher besser beraten gewesen.

Da gehe ich doch mal ausgesprochen guter Dinge zum Arbeitsgericht.

VERSCHLAFEN

Der Termin klingt gehetzt, ist aber trotzdem redselig. Er hat verschlafen, zieht sich gerade an, will aber auf keinen Fall zu spät kommen. Meinen Vorschlag, das Telefonat zügig zu beenden, damit er schneller hier ist, findet er überzeugend.

Schön, dann muss ich auch nicht länger beim Anziehen zuhören.

VERBOTENE SUBSTANZEN

Ich hatte mich schon gewundert, was für Hänflinge – relativ gesehen – die Oktoberausgabe von Men’s Health zieren. Es sind Redakteure nach einem Selbstversuch: „Sixpack in 7 Wochen“.

Gut gemacht, abgesehen von der etwas übertriebenen Fixierung auf die Optik. Für mich dennoch schmerzhafte Lektüre, denn auch die predigen das gleiche wie mein Trainer: „Eat smart, train hard.“ Bei der ersten Hälfte versage ich nach wie vor grandios. Pasta, Pizza, Reis, Weißbrot – ausgerechnet meine Grundnahrungsmittel gehören in dieser Welt zu den verbotenen Substanzen.

Vor allem nach 19 Uhr. Auch das trifft sich gut, ich bin der Abendesser schlechthin. Null Frühstück (kann ich nicht). Tagsüber trockene Brötchen oder eine Brezel (wegen ansonsten unvermeidlicher Müdigkeitsattacken). Das alles überlagert von der Vorfreude auf reichlich Kalorien, natürlich zu ernährungsphysiologisch sündig später Stunde.

Hüttenkäse und Reiscracker? Wie es scheint, bin ich einfach nicht verzweifelt genug.

VERFAHRENSFEHLER HABEN FOLGEN

Acht Jahre Untersuchungshaft sind einfach zu lang. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet diese Haftdauer bei einem Düsseldorfer Hausbesitzer, der sechs seiner Mieter ermordet haben soll.

Ein komplizierter Indizienprozess. Das weiß ich, ich habe mehrere Zeugen in dem Verfahren vertreten. Außerdem wurde das erste Urteil gegen den Hausbesitzer vom Bundesgerichtshof aufgehoben; schon seit längerem wird neu verhandelt. Dennoch meint das Bundesverfassungsgericht, dass sich Staatsanwaltschaft und die Gerichte teilweise zu viel Zeit gelassen haben.

Das Bundesverfassungsgericht stellt auch erneut klar, dass der Justiz die wegen eines Verfahrensfehlers erforderliche Neuauflage des Prozesses als schuldhafte Verfahrensverzögerung anzulasten ist. Damit steigt der „Erfolgsdruck“ für die erste Verhandlung enorm. Strafverteidiger bekommen ein neues Instrumentarium in die Hand. Mit wütenden Protesten aus Richterkreisen ist zu rechnen.

Einzelheiten im Express und beim ZDF. Der Beschluss.