SPAM STÖRT NICHT

Wie viel Spam begründet einen Unterlassungsanspruch?

Das Amtsgericht Dresden findet mit seiner 10-Sekunden-Argumentation Anhänger unter Leuten, bei denen keine unmittelbare Verknüpfung zwischen Arbeitszeit und Einkommen besteht.

Ein Richter am Amtsgericht Mettmann schließt sich jedenfalls ausdrücklich der Meinung an, dass unverlangte Werbemails superschnell erkannt und aussortiert werden können. Was sind schon 10 Sekunden, heißt es sinngemäß in einer Entscheidung vom 21. Oktober 2005 (PDF)?

Auf die Fragen, ob sich so „erstmals und einmalig“ zugesandte Werbemails nicht schlagartig potenzieren werden und wie hoch der gesamtwirtschaftliche Schaden wohl ist, wenn jeder am Tag nur zwei dieser Mails erhält, die womöglich durch den Spamfilter rutschen, geht der Amtsrichter leider nicht ein. Wahrscheinlich kamen sie ihm gar nicht in den Sinn.

Bemerkenswert ist auch der Hinweis, dass der klagende Rechtsanwalt Werbeanzeigen schaltet. Naturgemäß müsse er dadurch mit „Anfragen“ rechnen. Mit dieser Begründung könnte man auch Schwarzfahrer freisprechen, weil es kaum Kontrollen gibt. Oder einen Mann entschuldigen, der einer aufreizend gekleideten Frau zu nahe tritt.

(Vielen Dank an den Bonner Kollegen Boris Höller für das Urteil)