WIEDER AUFGEHOBEN

Post vom Gegner:

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

… da uns seitens unserer Partei auch keinerlei Nachricht über die erfolgte Zahlung Ihrer Partei zugegangen ist, haben wir bereits am 15. November 2005 eine Kontenpfändung betreffend die Geschäftskonten Ihrer Partei veranlasst.

Diesbezüglich hat sich Ihre Partei zwischenzeitlich mit unserer Mandantin in Verbindung gesetzt und angegeben, dass die Forderung bereits länger bezahlt ist. Eine Überprüfung seitens unserer Partei hat auch ergeben, dass die Angaben richtig sind und die Zahlung Ihrer Partei bereits am 30.08.2005 bei unserer Partei eingegangen ist.

Wir haben daher mit gleicher Post die ausgebrachten Pfändungen wieder aufgehoben.

Mit anderen Worten: Bitte fordert keinen Schadensersatz. Der ginge nämlich zu Lasten der Kanzleikasse.