VATERSCHAFTSTEST

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries befindet sich in einem Gemütszustand, der für Juristen nicht förderlich ist. Sie ist „empört“. Was der Grund für ihre Aufregung? Männer schicken genetisches Material ihrer Kinder an Labore, um festzustellen, ob sie tatsächlich der Vater sind. „Unglaublich“ findet es Frau Zypries laut FAZ, dass Unternehmen für solche Dienste sogar in der U-Bahn werben.

Wenn die Ministerin wieder von der Palme runter ist, sollte sie mal nachdenken. Zum Beispiel über die Behauptung, der Vaterschaftstest sei ein „schwerer Eingriff in die Intimsphäre“. Keine Ahnung, wo bei Frau Zypries die Intimsphäre anfängt. Aber eine Speichelprobe des eigenen Kindes gibt es bei jedem Essen gratis. Und die Mütter bleiben ohnehin außen vor, deren genetisches Material wird nämlich nicht benötigt.

Über einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht des Kindes könnte man nachdenken. Die Frage ist nur, ob die Interessen am Gentest nicht überwiegen. Übrigens auch die des Kindes. Auch das Kind hat das Recht und ein Interesse daran, dass sein echter Vater festgestellt wird.

Hart an der Schmerzgrenze ist der Hinweis darauf, Väter könnten ja auch ein gerichtliches Verfahren anstrengen. Ja, klar. Beim geringsten Zweifel werden Anwälte eingeschaltet und – wenn die Indizien für eine Nichtvaterschaft ausreichen – Prozesse angefangen. Das Kind darf dann zum Gutachter, muss sich Blut abnehmen lassen und am Ende stellt sich heraus, der Mann ist doch der Vater. Das beeinträchtigt die Persönlichkeitsrechte nicht? Vor allem, weil in der Zwischenzeit die Familie sowieso garantiert den Bach runtergeht.

An der Idee, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, ist nur eines gut: der wirtschaftliche Effekt – für Strafverteidiger.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

PAPIERLOS

Das Verwaltungsgericht Koblenz akzeptiert jetzt elektronische Post. Nach dem Bericht von heise online können Prozessteilnehmer sogar ihre Akte rund um die Uhr einsehen.

Wenn das jetzt zügig weitergeht, brauche ich doch mal eine elektronische Signatur.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

ABENTEUER-EINKAUF

Ein Mandant, gerade am Telefon:

Entschuldigen Sie, dass ich mich jetzt erst melde. Aber nach dem Media-Markt habe ich zweieinhalb Stunden gebraucht, um wieder normal zu werden.

Dass der Rabatt übrigens nicht die beworbenen 16 % beträgt, rechnet der Finblog vor.

DYNAMO

Neue Fahrräder müssen seit Jahresanfang über ein Rücklicht mit Standlichtfunktion verfügen. Damit werden Radler im Dunkeln besser geschützt, weil das Rücklicht dank Batterie auch bei einem Stopp leuchtet.

So weit, so gut.

Trotzdem muss aber auch künftig jedes Fahrrad einen Dynamo haben. Es sei denn, es handelt sich um ein Rennrad bis 11 kg oder ein Mountainbike bis 13 kg. (Geht es noch bürokratischer?) Bei allen anderen Rädern sind batteriegespeiste Fahrlampen aber nur als Ergänzung neben dem Dynamo erlaubt.

Zufällig jemand anwesend, der – ohne Google! – weiß warum?

PREIS-OFFENSIVE

Die Deutsche Post AG senkte zum 1.1.2005 das Porto für Kompaktbriefe (bis 50 Gramm). Das Porto beträgt „nur“ noch Euro 0,95 statt Euro 1,00.

PDFs kosten 0,00 Euro. Vielleicht sollten wir einen Rabatt einführen – für Mandanten mit E-Mail-Adresse.

NEUER BASISZINS

Wer Forderungen berechnen muss, sollte sein Programm aktualisieren: Der Basiszinssatz beträgt ab dem 1. Januar 1,21 %.

Eine Liste der bisherigen Zinssätze und einen praktischen Online-Rechner gibt es hier.

LEBENSLANG

Angeblich will die US-Regierung Terror-Verdächigte notfalls lebenslang wegsperren, auch wenn die Beweise nicht für eine Verurteilung reichen (Spiegel online).

Wahrscheinlich verlässt man sich dort drüben darauf, dass dies nur für arabisch aussehende Menschen gelten wird.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

AM LIMIT

Stur, selbstgerecht und abgehoben vom Gesetz – so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über einige selbstherrliche Richter am Oberlandesgericht Naumburg. Diese weigern sich beharrlich, dem Vater eines nichtehelichen Kindes, das von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war, regelmäßigen Kontakt mit seinem Kind zu gestatten. Und das, obwohl sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits klargestellt hatten, dass dem Vater bis zur endgültigen Klärung des Sorgerechts das Kind nicht völlig entzogen werden darf.

Dabei geht es momentan nur darum, dass der Vater zwei Stunden (!) in der Woche mit seinem Kind zusammen sein kann. Diesen Umgang hatte das zuständige Amtsgericht angeordnet. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte die Entscheidung aber auf eine Beschwerde (u.a. des Jugendamtes) wieder ausgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht attestiert den Richtern in seltener Deutlichkeit, dass diese sich nicht mal die naheliegendsten Gedanken machen. Darüber hinaus wirft das Gericht den Kollegen vor, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Deshalb hätten die Richter sogar die Regelungen der Zivilprozessordnung umgangen, wonach eine Beschwerde
gegen einstweilige Umgangsregelungen gar nicht zulässig ist.

Bei so einer klaren Ansage sollten sich die Naumburger Richter nicht wundern, wenn sie demnächst eine Vorladung als Beschuldigte erhalten. Wegen Rechtsbeugung.

Komplette Entscheidung

HOCHNÄSIG

Wirklich übertrieben ist die deutsche Aufregung, dass in Phuket und anderswo die Bars, Go-Go-Shuppen und Diskotheken wieder den Betrieb aufnehmen.

Wer über die Frauen dort die Nase rümpft, sollte sich mal überlegen, was er bei einer vergleichbaren Katastrophe hierzulande tun würde. Vor allem wenn – wie so häufig in Thailand – die Existenz seiner ganzen Familie vom heimgeschickten Geld abhängig ist.

Nicht mehr arbeiten gehen, ist da wohl keine gute Idee.

AMTSHANDLUNG

Anruf eines Mandanten. Die Waschanlage hat an Silvester die Zierleiste an der linken Tür seines Autos mitgenommen; der Spiegel hat einige Kratzer abbekommen. Die Beschwerde am Ausgang verlief erfolglos. Der Geschäftsführer verwies kalt lächelnd auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach haftet er nur für grobe Fahrlässigkeit. Eines Versäumnisses sei er sich nicht bewusst. Welche Überraschung.

Bis vor kurzem wäre der Mann damit sogar durchgekommen. Leider scheint er aber nicht zu wissen, dass der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil genau diese Klauseln gekippt hat (Pressemitteilung). Weil Autofahrer – zu Recht – annehmen, dass ihre Autos nicht nur sauber, sondern auch heil aus der Waschstraße kommen, verstösst die Haftungsbeschränkung gegen Treu und Glauben. Sie ist unwirksam.

Aber vielleich weiß es der Geschäftsführer ja schon – und blufft nur. Wie auch immer, wir dürften gute Karten haben. Nachdem ich als erste Amtshandlung in 2005 den Mandanten mit dem Link versorgt habe, geht der auch deutlich lockerer ins neue Jahr.