BOCHUM, UMSONST

Heute mal wieder Landgericht Bochum. Die Zivilkammer hatte den Kläger schon zweimal darauf hingewiesen, dass seine Klage so keine Aussicht auf Erfolg hat. Wie fast zu erwarten, tauchte von der Gegenseite niemand auf.

Nur leider stellte der Richter fest, dass er nicht belegen kann, dass der Kläger die Ladung zum Termin erhalten hat. Das vorgeschriebene Empfangsbekenntnis hatten die Anwälte nicht zurückgeschickt. Oder es ist verloren gegangen.

Aus der Traum vom Versäumnisurteil. Vielleicht klappt es beim nächsten Termin in Bochum – am 21. März.

INVDEO PLEITE

Die Onlinevideothek inVDeo ist pleite, berichtet heise online. Ein Insolvenzverfahren soll laufen.

Bitter dürfte für Kunden sein, dass diese nicht nur einen Monatsbeitrag gezahlt haben . Vielmehr hat inVDeo pro entliehener DVD eine Kaution von € 10,00 einbehalten. Beim größten Paket der Firma (sechs Filme gleichzeitig) wird der Kunde also € 60,00 abschreiben dürfen.

Denn weder in den Geschäftsbedingungen noch in den FAQ des Unternehmens findet sich eine Zusage, dass die Sicherheit separat verwahrt wird. Somit dürfte die Kaution eine ganz normale Insolvenzforderung sein. Mit der Folge, dass, wenn überhaupt, nur die üblicherweise erbärmliche Quote ausgeschüttet wird.

Nachtrag: Nach diesem Bericht behauptet inVDeo, die Kaution sei für den Insolvenzfall versichert.

ERFOLGLOSE ABMAHNUNGEN

Diese Abmahnwelle machte Furore: Der Inhaber eines Patents forderte über 6.000 Domaininhaber zur Unterlassung auf, die in ihrer URL geografische Bezeichnungen, meist Autokennzeichen, verwendeten. Jeder der Betroffenen sollte rund € 1.100,00 Anwaltsgebühren zahlen.

Diesem Spuk hat das Bundespatentgericht jetzt ein Ende gemacht. Es hat einer Nichtigkeitsklage von Patentanwälten stattgegeben, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. Dort finden sich nähere Infos, unter anderem auch Links zu den Schriftsätzen der Kläger.

DIE SCHWARZE LISTE

Seit dem 1. März 2005 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Kraft. Beim Innnenministerium wird ab sofort eine Blacklist von Unternehmen geführt, die schwarz arbeiten lassen, bestechen, Kartelle bilden oder Geld waschen. Dagegen ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden, würde der Gesetzgeber in seinem Eifer nicht auch gleich die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen.

Nach § 5 Abs. 2 Ziff. 6 wird der Beschuldigte nämlich schon auf die Liste gesetzt „für die Dauer der Durchführung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens“. Das ist natürlich sehr praktisch für Märkte, wo jeder was von jedem weiß – oder zumindest ahnt. Schnell eine anonyme Anzeige mit einem einigermaßen plausiblen Sachverhalt gezimmert, schon steht der Konkurrent auf der Liste und demnächst vor dem Insolvenzrichter

Eine Einschränkung gibt es. Der Beschuldigte soll vorab nur ins Register eingetragen werden, wenn wenn angesichts der Beweislage kein schwerwiegender Zweifel an einer Verfehlung besteht. Da hat unsere Regierung aber ein wahrlich naives Vertrauen in die Gemütslage der aufgeblähten Ermittlungsapparate bei Staatsanwaltschaften und der Zollfahndung. Wer bezweifelt denn dort schon gern einen Tatverdacht?

Faktisch führt das Gesetz also zu einer Umkehr der Beweislast, es fördert Denunziantentum und üble Nachrede. „Wenn Sie uns die Sache nicht erklären, müssen wir Sie halt ins Vergaberegister eintragen lassen. Sie wissen ja, was das bedeutet.“

Und damit verabschieden uns erneut ein Stückchen von rechtsstaatlichen Grundsätzen.

SWEETY, DER KLEINE VERFÜHRER

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat eine Untersuchung gegen die Fernsehsender MTV, MTV 2 Pop, Viva und Viva plus eingeleitet. Sie prüft, ob Werbespots für Klingeltöne die „Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit“ von Jugendlichen ausnutzen. Das verstieße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Laut de.internet.com hat die Landesmedienanstalt auch bereits andere Gremien wie die Kommission für Jugendmedienschutz eingeschaltet.

(Danke an Herrn Fuchs für den Hinweis)

SPÜRBAR

Fünf Stunden Vortrag („Wirtschaftsstrafrecht“) zum Zwecke der Fortbildung am Freitagnachmittag haben einen sofort spürbaren Vorteil. Man freut sich direkt wieder aufs Büro.

GEBUMMELT

Wo wären wir eigentlich ohne das Bundesverfassungsgericht? Erneut treten die Richter in Karlsruhe den Instanzgerichten, aber auch dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof auf die Füße. Sie bemängeln, dass ein Beschuldigter seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt.

Die Entscheidung in der Sache verzögert sich, weil auf allen Gerichtsebenen gebummelt wird. So dauerte die Weiterleitung von Schriftsätzen teilweise Monate, der Generalbundesanwalt brauchte für seine Stellungnahme vier Monate. Mindestens sieben Monate Verfahrensverzögerung, so das Bundesverfassungsgericht, gehen auf das Konto des Staates.

Darüber hinaus setze sich das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung über den Fortbestand des Haftbefehls gar nicht mit den Argumenten des Beschuldigten auseinander. Vielmehr stünden an Stelle von sachlichen Erwägungen nur „blankettartige Argumentationsmuster“.

Das ist schon ein ziemlich rauer Ton. Ich kann gut nachvollziehen, dass man auch in Karlsruhe langsam ungehalten wird über eine gewisse Beharrlichkeit, mit der Verfahrensrechte vielerorts ignoriert und Beschwerden gegen Verfahrensfehler mit Worthülsen abgeschmettert werden.

Ich wiederhole meine Ansicht: Es wird sich erst was ändern, wenn Verfahrensfehler auch tatsächliche Konsequenzen haben – zum Beispiel in Form von Beweisverwertungsverboten. Es kommt doch auch keiner auf die Idee, eine Straßenverkehrsordnung ohne Bußgeldkatalog zu verabschieden.

(Pressemitteilung des Gerichts)

PROGNOSE

Um die ICEs mit WLAN auszustatten, haben die Deutsche Bahn und T-Mobile eine Partnerschaft geschlossen. Details sollen am 11. März bekannt gegeben werden, berichtet Spiegel online.

Mein Tipp: Das Einbuchen ist kompliziert und der Minutenpreis eine Beleidigung.

SCORE

Wer schon immer mal wissen wollte, ob der Chef oder die Ex-Freundin noch kreditwürdig sind, muss nur € 4,70 Euro investieren. bonitaetfinder.de spuckt zu diesem Preis nach eigenen Angaben einen Scorewert sowie interessante Negativmerkmale wie Haftanordnungen, titulierte Forderungen und Inkassoverfahren aus.

Schön zu sehen, wie sich in Onlinezeiten Herrschaftswissen verflüchtigt. Gleichzeitig aber auch verdammt Besorgnis erregend.

(Link via Handakte WebLAWg)

REBECCA

Spam in Weblogkommentaren und Gästebüchern – Volker König verfolgt in Telepolis beispielhaft die Spur von Rebecca Siebert.

Könnte jemand mal Ähnliches mit den Poker Brothers machen? Ich gebe dann auch gern meinen Briefbogen für Abmahnungen, Strafanzeigen und Aufrufen zu Gewalttaten her.

PROBETRINKEN

Der online bestellte und freudig angekündigte Kaffee ist gerade eingetroffen. Nach kleinem Probetrinken der Sorten Ethopia und Kenya kann ich zu diesen Produkten der Firma Gourvita nur sagen: Nicht ganz billig, aber man lebt nur einmal.

PREISSCHUB

„Die Inspektion für Ihr Auto kostet € 250,00.“

„Prima, dann machen wir das.“

Fragt sich nur, wieso die Rechnung dann auf knapp € 600,00 lautet. Ohne, dass jemand dem Mandanten Bescheid gesagt hat.

Aber vielleicht wollen Autohäuser ja nur, dass uns Anwälten nicht langweilig wird.

BESTELLSTATUS

Manche Internetversender nehmen es mit der Transparenz sehr genau. Für die Anmeldung kriegt man eine Bestätigungsmail. Und für die folgende Bestellung auch. Und für die erfolgreiche Zahlung natürlich auch.

Aber dann geht es erst richtig Schlag auf Schlag, und zwar im Zweistundentakt. Mit Mails, die jedes Mal in der Betreffzeile geheimnisvoll eine „Statusänderung der Bestellung“ ankündigen. Mit so wichtigen Informationen wie:

– „Neuer Status: wird verpackt“
– „Neuer Status: Ware wird versendet“

Ich will ja nichts sagen, aber so sehr liegt mir das Schicksal von ein paar Kaffeepads gar nicht am Herzen.

ABRECHNUNG ÜBER IP-ADRESSE

Eine Firma aus Österreich arbeitet an einer neuen Form der Abrechnung im Internet. Der Nutzer kostenpflichtiger Inhalte soll künftig allein anhand der IP-Nummer zur Kasse gebeten werden, berichtet intern.de. Angeblich wirbt die Firma sogar damit, dass weder eine Registrierung noch ein Passwort erforderlich sind.

Ich bin zwar kein großer Technikexperte. Aber das Fälschen einer IP-Nummer ist doch eine der leichteren Übungen – wie ein Blick in meinen Ordner mit den Spam-Kommentaren zeigt (knapp 500 in 48 Stunden). Was ist mit Netzwerken? Öffentlichen WLANs?

Muss ich künftig dafür zahlen, wenn ich jemanden kurz meinen Computer mit UMTS-Karte leihe, der dann doch keine E-Mail schreibt, sondern kostenpflichtige Inhalte nutzt, die über dieses System abgerechnet werden? Nach deutschem Recht jedenfalls so lange nicht, wie ich mich bei dieser Firma nicht registriert habe.

Abgesehen davon sind Provider derzeit ja gar nicht berechtigt, privaten Dritten die Nutzer hinter IP-Nummern zu offenbaren.

(Danke an Axel Eble für den Link)