ERSTATTUNG

Huch, das Finanzamt hat uns für das Jahr 2004 ein paar Euro Umsatzsteuer erstattet. Das dürfte der Rest aus der Sondervorauszahlung sein, die man machen muss, damit der Steuerberater für die Erklärung jeweils einen Monat mehr Zeit hat.

An sich wäre das ja ein Warnsignal. Aber dann fällt mir ein, dass ich derzeit gut 40 Prozent des Umsatzes mit Mandanten mache, die im Ausland sitzen. Die müssen keine Umsatzsteuer zahlen.

PRESSEHANDY

Handelsblatt-Reporter Thomas Knüwer schildert in seinem Weblog „Indiskretion Ehrensache“ unter anderem die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Dortmund:

Die Recherche bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist dabei ein nicht enden wollender Quell der Freude. Offensichtlich gibt es dort zwei Ansprechpartner für die Presse. Der eine ist selten erreichbar und hat auch niemand, der für ihn mal ans Telefon gehen könnte, der arme Kerl.
Die andere ist Oberstaatsanwältin und hat dementsprechend auch mal Außentermine. Also hat sie in vollendeter Dienstleistungsbereitschaft die Nummer eines „Pressehandys“ (so nennt sie es) auf den Anrufbeantworter gesprochen. Dumm nur, dass diese Nummer das Handy eines mittelständischen Unternehmens ist, dass a) froh ist, mit der Staatsanwaltschaft Dortmund nicht näher zu tun zu haben und b) ziemlich genervt war, als ich anrief.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

UPDATES / SPAM

Über das Wochenende hat sich technisch einiges verändert. Neu ist vor allem die Methode der Spamabwehr. Alles, was das System als offensichtlichen Spam identifiziert, wandert sofort in den Papierkorb. (Seit gestern waren das nur ca. 150 Einträge.) Bei „zweifelhaften“ Kommentaren kann es sein, dass die Eingabe eines Captchas verlangt wird.

Der Vorteil sollte sein, dass die meisten Besucher ohne Frickelei kommentieren können. Feedback, gerade bei Problemen, bitte an die E-Mail-Adresse im Impressum.

„GRUEZI, ICH BIN EINE ARME SAU“

Was Lustiges am Sonntag. SZ-Reporter Tobias Timm testet, ob ein Hartz-IV-Empfänger sein Vermögen in der Schweiz parken kann – wie es die Reichen angeblich auch alle machen:

„Aber vielleicht wächst Ihr Vermögen ja in den nächsten Jahren, dann rufen Sie mich doch bitte an.“ Er reicht seine Karte über den Tisch. Wahnsinn, Herr X ist hier Vize-Präsident. Einer von vielen wahrscheinlich, doch ich fühle mich geehrt. Am Lift sagt Herr X: „Vielleicht haben Sie ja Freunde, denen ich behilflich sein kann? Ich reise gerne zu Informations-Gesprächen an.“ An der matten Glasschiebetür gibt mein neuer Freund noch einen Ratschlag: Seine Visitenkarte solle man lieber nicht mit über die Grenze nehmen. „Könnte beim Zoll Probleme ergeben.“ Zwinkerzwinker.

JURISTISCHER ÄRGER

Das German American Law Journal berichtet über die Schließung des deutschen Weblogs Curious Creatures. Auf der Abschiedsseite macht der Autor das ständige Risiko dafür verantwortlich, in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Offenbar hat er wegen der Nennung eines Namens, der vorher schon bei Spiegel online zu lesen war, Ärger bekommen.

Das German American Law Journal zur Impressumspflicht:

The remote services statutes conflict substantially with the data protection mentality that prevails in many European countries, including Germany. Their obvious incompatibilities with the data protection statutes does not appear to have been resolved with high-level precedent. Along these lines of thinking, commenters in Germany note that bloggers may be able to afford their publishing activities only if they can also afford a strong legal department.

Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, zahlt diese nur in den seltensten Fällen. Gerade die Abwehr von Unterlassungsansprüchen ist meistens nicht gedeckt (mehr in diesem Aufsatz von Tobias H. Strömer). Das Kostenrisiko kann – je nach Streitwert – schnell in die Tausende gehen.

Aber vielleicht findet sich mal eine Versicherung, die das publizistische Risiko in ihre Policen integriert. Immerhin gibt es ja mittlerweile nicht nur viele Weblogs, sondern viele Deutsche haben auch eine private Homepage. Könnte also durchaus ein Markt sein…

ARTIG

Das manager magazin wirft einen langen Blick in die Großkanzlei Hengeler Mueller:

Das Ausleseverfahren begünstigt einen bestimmten Anwaltstyp. Der durchschnittliche Hengeler-Jurist ist artig, konservativ, familienfreundlich (drei bis vier Kinder), unauffällig und funktioniere „wie ein Uhrwerk“, so ein Ex-Mitarbeiter. „Die extrovertierten Strahlemänner ohne Tiefgang, die müssen sie in anderen Kanzleien suchen.“

MAGGI VS. MAGGI

Der Schweizer Romeo Maggi muss seine Familienhomepage künftig unter einer anderen URL betreiben, berichtet heise online. Die Schweizer Justiz sprach dem Nestlé-Konzern die Domain zu, obwohl Romeo Maggi diese schon 1996 registriert hatte. Im Konflikt zwischen Namens- und Markenrecht gingen die Interessen von Nestlé vor. Internet-Benutzer würden den Begriff „Maggi“ nicht mit einem unbekannten Familiennamen, sondern mit der berühmten Marke verbinden.

Vielleicht sollte Herr Maggi künftig unter www.mononatriumglutamat.com auftreten. Die Domain ist derzeit noch zu haben.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

UNMÖGLICH

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die brüske Art, mit welcher der amerikanische Secret Service seinen Präsidenten abgeschirmt hat. Interessant ist eigentlich nur der letzte Satz:

Die deutsche Polizei wiederum brach in Mainz eine Wohnung auf, um ein Transparent mit der Aufschrift „Not welcome, Mr. Bush!“ zu entfernen.

Das muss eine Ente sein. So was kann in einem liberalen Rechtsstaat doch nicht passieren.

Nachtrag: Ein ausführlicherer Bericht zu der Aktion.

KEIN SEX MEHR

Rechtsanwältin Regina Kohn beschäftigt sich mit den Problemen moderner Frauen. Sie schreibt über das Fremdgehen mit und ohne Testament:

Würde die Geliebte von Anfang an Geld verlangen, wäre sie auf der sicheren Seite. Das tut sie aber nicht, weil sie eine emanzipierte Frau und kein Call-Girl ist. Sie hat alles im Griff, solange er Interesse an ihr hat. Fraglich ist, ob sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld erlangt, wenn am Valentinstag seine SMS mit dem Inhalt: „Danke, ich möchte keinen Sex mehr“ eingeht.

Sein Aufrechnungsargument lautet am Ende „Du gefährdest meine Ehe und die Beziehung zu meinem Kind“. Eine fiese Attacke unterhalb der Gürtellinie. Kann sie ihn wegen dieser Unterstellung anzeigen oder verklagen?

Nein.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

SURVIVAL MIT NOTEBOOK

Die Benutzung eines Notebooks in der Öffentlichkeit macht den Bürger offensichtlich zum potenziellen Kriminellen (siehe auch vorherigen Eintrag). Ich habe meinen Computer fast immer dabei und nutze ihn auch an verdächtigen Orten. In Wartehäuschen und Cafés, auf Gerichtsfluren, Parkbänken und, ja, auch im Auto. Neulich habe ich sogar neben dem Polizeipräsidium auf einem Mäuerchen gesessen und eine E-Mail geschrieben. Zum Glück war das in Düsseldorf, nicht in Paderborn.

Da ich also hochgradig gefährdet bin, habe ich mir überlegt, was ich mache, wenn mich Polizeibeamte des Einbruchs in fremde WLANs verdächtigen.

1. Ganz schnell den Ausknopf drücken und mich hierbei auch nicht beirren lassen. Wenn das nicht klappt und die Beamten am Gerät rumfummeln, keine Fragen bentworten und auch nichts zu den Programmen erklären. Bei abgeschaltetem Gerät das Passwort nicht nennen.

2. Sagen, dass ich mich nicht äußere und von meinem Schweigerecht Gebrauch mache. Gilt für den Fall, dass die Beamten sowieso der Meinung sind, dass ich was Böses gemacht habe.

3. Bei einigermaßen zugänglichen Beamten abstrakt darauf hinweisen, dass ich mit meinem Notebook viele Dinge machen kann, die mit Internet nichts zu tun haben.Texte schreiben zum Beispiel. Oder was spielen. Bei Sprüchen wie „Geben Sie doch zu, dass Sie gesurft sind“ oder „Uns können Sie viel erzählen“ weiter wie Ziff. 2.

4. Ansonsten keine weiteren Diskussionen führen. Der Beschlagnahme des Notebooks schriftlich widersprechen (hierfür gibt es ein Kästchen auf dem Formular). Außerdem vorschlagen, dass die Beamten sich die Beschlagnahme telefonisch von einem Staatsanwalt absegnen lassen. (Gewisse Chance, dass wenigstens der die Materie durchschaut und die Aktion abbläst.)

5. Da ich mich grundsätzlich nicht selbst vertrete, meinen Anwalt anrufen.

VERBRECHERJAGD

Man könnte ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Die Paderborner Polizei stellt offensichtlich gezielt Leuten nach, die fremde WLANs nutzen. Jedenfalls verkündet die Pressestelle der Paderborner Polizei stolz, dass sie einen 19-jährigen dabei geschnappt hat – wie in diesem Jahr schon vier andere zuvor.

Dumm nur, liebe Polizei in Paderborn, dass die Nutzung fremder WLAN zumindest so lange nicht strafbar ist, wie diese frei zugänglich sind. Aber das werden wir wahrscheinlich so schnell nicht gerichtlich festgestellt erhalten. Denn selbst bei den Staatsanwaltschaften herrscht mittlerweile so viel Sachverstand, dass derartige Verfahren sang- und klanglos eingestellt werden.

(Näheres auch in der Wunderbaren Welt von Isotopp sowie bei intern.de; danke an Axel Eble für den Hinweis)

OBERHAUSEN JEMAND ?

Kennt sich jemand in Oberhausen aus? Würde mich interessieren, was an der Virchowstraße 10 ist. Vielleicht ein Geschäft, Restaurant o.ä. Ich habe im dortigen Umfeld noch eine Schuldnerin, deren Angaben zu ihrem Einkommen ich nicht ganz glauben kann.

Anmerkung: Der Eintrag wurde nachträglich geändert.

AUSLANDSKNÖLLCHEN

Die deutschen Behörden werden in absehbarer Zeit auch Auslandsknöllchen und Geldstrafen eintreiben müssen. Die EU arbeitet gerade an der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses, berichtet der Tagesspiegel.

(Danke an Alef für den Link)

KEIN WORT

Gerade diskutiert, ob ich mich im law blog dazu äußern soll, was Gratis-Paketspammer möglicherweise zu befürchten haben. Immerhin die häufigste Anfrage in den heutigen Mails.

Beschlossen, das Thema nur im Rahmen individueller Beratung abzuhandeln. Wegen Standesrecht und so.

Ich bitte um Verständnis.