VERKEHRT

Auch eine eigentümliche Konstellation: dass man sich mit dem Prozessgegner duzt und mit der Mandantin siezt.

NIEMAND DA

Das Angebot der eFiliale der Deutschen Post ist eigentlich nicht übel. Sie liefert uns zum Beispiel die Briefmarken.

Verbesserungswürdig ist allerdings der Paketservice. Für 10 Euro ist die Abholung inklusive. Doch leider guckt bei der Post niemand auf den Absender. Bei Aufträgen in der zweiten Wochenhälfte kommt der Mann vom DHL anscheinend gern am Samstagmorgen. Und trifft niemanden an. Große Überraschung bei einem Anwaltsbüro, gell?

Für einen neuen Abholauftrag wird die Frist jetzt ohnehin zu knapp. Was nichts anderes heißt, als dass ich ich die Akte morgen selbst zum Gericht schleppe.

Die 10 Euro schenke ich der Post. Aber nur, wenn jemand auf der Website ein Feld integriert, in das man genaue Abholzeiten eingeben kann.

DEUTSCHKENNTNISSE

Ein Ausländer, der Deutscher werden will, muss sich in dieser Sprache nicht nur verständigen können. Er muss auch einen einfachen Text lesen und verstehen können. So hat es das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Das Gericht wies den Einbürgersantrag eines ehemaligen Asylbewerbers ab, der seit fast 20 Jahren in Deutschland lebt. Der Mann hatte es auf dem Ausländeramt nicht geschafft, einen deutschen Zeitungsartikel zu lesen und dessen Inhalt wiederzugeben.

Bei so strengen Anforderungen, die ihren Sinn haben mögen, stellt sich natürlich Frage, wie vielen Deutschen jetzt streng genommen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden muss.

(Näheres zum Urteil bei Vertretbar.de)

FÜNF MINUTEN

Fünf Minuten „Haft“ für die Tötung des eigenen Ehemannes – dieses überraschende Urteil verhängte eine südafrikanische Richterin. Die Juristin glaubte laut rp-online der Täterin, dass diese jahrelang sexuell erniedrigt worden sei. 17 Monate Untersuchungshaft hatte die Frau schon hinter sich.

Problematisch an solchen Schuldminderungsgründen, die ja auch bei uns berücksichtigt werden, ist vor allem eins: Sie können, zumindest teilweise, auch erfunden sein.

ZUGRIFF

Bei der Jurastudentin wird in den Kommentaren erklärt, wie Studenten auf beck-online und andere juristische Infodienste kostenlos zugreifen können. Es gibt offensichtlich zahlreiche Möglichkeiten. Wie viele davon legal sind, kann ich nicht beurteilen.

IM REGEN

Die Anrechnung des Einkommens von Lebenspartnern könnte bei Hartz IV ein Problem werden. Das Sozialgericht Düsseldorf hat laut Süddeutscher Zeitung in einer einstweiligen Anordnung in zwei Punkten Kritik geäußert:

Zunächst sieht es eine Ungleichbehandlung von heterosexuellen gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften. Das zuständige Ministerium bestreitet das. Eine Klarstellung im Gesetz würde aber auf jeden Fall reichen, schon wäre das Problem vom Tisch.

Gravierend ist der Einwand, wonach nicht jedes Zusammenleben auch bedeutet, dass sich die Partner in Notlagen beistehen wollen. Letztlich stellt sich hier die Frage, ob der Gesetzgeber beim Zusammenleben so etwas einfach vermuten darf. Ich meine ja, weil ein „Beweis“ im Einzelfall nicht möglich ist.

Wenn die Bedenken des Gerichts richtig sind, würde es also nur auf eine Regelung hinauslaufen, bei der den Partnern die Möglichkeit gegeben wird glaubwürdig darzulegen, warum sie zwar zusammen sind, sich im Ernstfall aber im Regen stehen lassen.

So einen Schriftsatz würde ich gern mal verfassen.

ZITATE IM NETZ

Karl Valentin im Internet – das gefiel den Erben des Komikers nur eingeschränkt. Sie gingen gerichtlich gegen einen Unversitätsprofessor vor, der einige längere Zitate in seine online publizierten Skripten eingebaut hatte.

Telepolis berichtet ausführlich über die Entscheidung des Landgerichts München I.

(Danke an Mathias Schindler für den Tipp)

GESPERRT

Nach einem Bericht des R-Archiv mahnt der Heise Verlag einen Münchner Anwalt ab. Dieser hatte in den letzten Jahren 11.000 (!) Beiträge im Forum von heise-online veröffentlicht. Nachdem er gesperrt worden war, soll er sich unter Pseudonymen erneut angemeldet haben. Jetzt verlangt Heise unter Berufung auf seine Nutzungsbedingungen bis spätestens 22. Februar 2005 eine Unterlassungserklärung des Juristen.

UNTER VERDACHT

Gegen Ed Fagan, der jetzt für Tsunami-Opfer Staaten und Hotelketten verklagen will, werden schwere Vorwürfe erhoben. Er soll Mandantengelder in sechsstelliger Höhe für sich verbraucht haben, berichtet Spiegel online. Neben der zuständigen Anwaltskammer werden auch ehemalige Kollegen des Staranwaltes zitiert. Die Urteile fallen nicht schmeichelhaft aus.

ZENSUR IN WEBLOGS

Robert Huber verfolgt diverse Diskusskionen über Kommentarzensur in Weblogs, unter anderem hier. Nachdem sich seine Hausjuristen, wie er schreibt, bei dem Thema in die Hose gemacht haben, stellt sich ihm die Frage:

„Ist das zu schwierig oder zu einfach?“ Meine Antwort:

Lieber Herr Huber,

ohne das Thema vertieft zu haben, halte ich die Antwort für nicht allzu schwer:

Jeder Betreiber eines Weblogs darf Kommentare von Besuchern entfernen. Er muss es sogar, wenn die Kommentare beleidigend oder sonstwie rechtswidrig sind.

Der so häufig zitierte Art. 5 Grundgesetz (Meinungs- und Pressefreiheit) ist überhaupt nicht anwendbar. Die Grundrechte gelten nur zwischen dem Staat und dem Bürger, nicht zwischen den einzelnen Bürgern. Deshalb hat der Besucher auch keinen Anspruch darauf, seine Meinung in bestimmter Form im Forum eines privaten Dritten sagen zu dürfen.

Was allerdings nicht gehen dürfte, ist die inhaltliche Veränderung von Kommentaren, zumindest nicht ohne ausdrückliche Kennzeichnung, was geändert wurde.

Auch die Pressegesetze (wenn man Weblogs darunter fallen lassen will, wofür bei einigen etwas spricht), bieten keine Garantie, im Medium seine Meinung äußern zu können. Sie geben lediglich Gegendarstellungsansprüche; die müssen aber in bestimmter Form angemeldet werden.

Gruß

U. Vetter

UNDER CONSTRUCTION

Der Webmaster upgraded dieses Weblog auf WordPress 1.5. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Einschränkungen des Komforts, für den diese Seite bekannt und berüchtigt ist.

Falls etwas fehlt oder stört, Feedback ist immer willkommen, bitte in die Kommentare oder per Mail an lawblog@gmx.de.

Ach ja, das Captcha kommt wohl auch wieder.

DISCOUNTER

Das dürfte es doch sein, worauf viele gewartet haben: zweimal wöchentlich Telefon-Sprechstunde beim Anwalt – für nur 15 Euro im Monat! So eine Flatrate stelle ich mir als Rechtsuchender traumhaft vor. Alle Fragen, auch die der Nachbarn, werden genüsslich durchgekaut, die Hausarbeit des jurastudierenden Neffen gleich mit abgefrühstückt.

Die Sprechstunde ist – man lesen und staune – nur ein gewichtiger Vorteil der Mitgliedschaft beim Dienstleistungsdiscounter janolaw.

Ich kann solche Angebote nur begrüßen. Je mehr Querulanten und Nervensägen sie mit so was ködern, desto besser kann unsereiner seine Kapazitäten für richtige Mandanten einsetzen.

Anmerkungen auch im mepHistoblawg.