Neuro sucht sich ihren Anwalt nach dem Vornamen aus.
Lukas machte das Rennen.
In tiefer Trauer
Udo Stephan
Neuro sucht sich ihren Anwalt nach dem Vornamen aus.
Lukas machte das Rennen.
In tiefer Trauer
Udo Stephan
Die wichtigsten Änderungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes listet Streitsache auf. Unter anderem können sich Homosexuelle jetzt verloben und das leibliche Kind ihres Partners adoptieren. Auch ansonsten wird die Lebenspartnerschaft weitgehend mit der Ehe gleichgestellt, u.a. beim Güterstand, der Trennung und der Rentenversicherung.
In Bremen ist ein mutmaßlicher Drogenhändler gestorben, nachdem ihm die Polizei Brechmittel eingeflößt hat. Wie das Handelsblatt berichtet, soll der Mann nicht gestorben sein, weil ein Drogenpäckchen im Magen geplatzt ist. Vielmehr soll bei der „Behandlung“ Wasser in seine Lunge eingedrungen sein, so dass der Verdächtige ertrunken ist.
(Link gefunden im Weblog Menschenrechte)
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Achtung, an alle Informanten. Wenn Sie wegen aktueller Vorfälle Skrupel haben, mir sensible Informationen über kleine Merkwürdigkeiten und große Skandale an die im Impressum genannte Adresse zu mailen, habe ich vorsorglich eine Alternative eingerichtet:
brisant@gmail.com
In freudiger Erwartung …
Den seit Jahren favorisierten Glasreiniger gibt es nicht mehr in law-blog-blau. Das Mittel ist mit einem Mal transparent. Aber gilt nicht in unserer Welt: guter Glasreiniger = blauer Glasreiniger?
Nach Monaten habe ich dann doch mal die neue Version erstanden. Was soll ich sagen? Das Zeug putzt meine Brille viel besser. Bekanntermaßen sind es ja auch die Tenside, die den Reinigungserfolg erzielen. Nicht die Farbstoffe.
Aber Sozialisation hemmt halt das logische Denken. Werde mich bemühen, aus dieser kleinen Erfahrung persönliches Kapital zu schlagen.
Türenknallen kostet 200 Euro. Zumindest wenn es sich um den Eingang zu einem Gerichtssaal handelt. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte das Ordnungsgeld gegen einen verärgerten Mann, der sich mit einem lauten Abgang Gehör verschaffte. Der Amtsrichter sah sich in seiner Würde verletzt und setzte die Strafe fest, berichtet beck-aktuell.
Wer in Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann 1 Jahr nach dem Ereignis für tot erklärt werden (§ 7 VerschG – „Gefahrverschollenheit“). Diese Voraussetzung wird nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz für die anlässlich der Flutkatastrophe in Südasien als verschollen geltenden Personen vorliegen.
Angehörige, die sich über die Rechtslage informieren wollen, finden auf der Seite des Bundesjustizministeriums eine Zusammenfassung der Rechtslage und den Gesetzestext.
Sollte es der Bekleidungsindustrie nicht zu denken geben, dass ich seit Wochen lieber Geschirr spüle oder Schuhe bürste – statt einen Stapel neuer Herrenhemden auszupacken?
Auch Selbstständige und Geringverdiener können nach der Hartz-Reform unter Umständen Leistungen bekommen. Vor allem bei niedrigem Einkommen und unterhaltspflichtigen Kindern gibt es Zahlungen, die bisher so nicht möglich waren. Ein interessanter Artikel in der Süddeutschen Zeitung.
Die Abstimmung fiel einstimmig aus: Mit der gestrigen Stellungnahme von IzySoft soll es jetzt erst einmal gut sein. Die Weblogs wurden freiwillig aus dem Angebot genommen.
Darum ging es.
Deshalb mache ich jetzt mal einen Punkt und danke für die Aufmerksamkeit und kontroversen Diskussionen.
Nächstes Thema.
Udo, der Sachbearbeiter:
Bitte in diesen beiden Sachen (letzte) Mahnungen an den Mandant. Zusatz: Wenn bis zum 31. Januar 2005 keine Zahlung, müssen wir Sie leider verklagen.
Herr Assessor B. aus dem Polizeipräsidium in D. erläutert eine „Schadensersatzforderung des Landes Nordrhein-Westfalen“:
Näherhin verhält es sich dergestalt, dass Ihre Mandantin am 3. Oktober 2004 gegen 04.10 Uhr durch Polizeivollzugsbeamte meiner Behörde in eine Gewahrsamszelle der Polizeiinspektion verbracht worden ist. Vor einer jeden Einlieferung, Entlassung oder Weiterverbringung von Personen werden Gewahrsamszellen von den insoweit zuständigen Beamten auf der Grundlage der einschlägigen Hygienevorschriften stets auf Sauberkeit pp. hin überprüft.
Aus dieser zwingenden Verfahrensweise ergibt sich, dass die Zelle, in die Ihre Mandantin eingeliefert wurde, sich vor dem Zeitpunkt der Einlieferung ebenfalls in einem einwandfreien Zustand befand. Tatsache ist hingegen, dass gegen 07.15 Uhr von einem diensthabenden Beamten bemerkt wurde, dass sich auf dem Zellenboden im Bereich der Zellentür und der Zellenpritsche auf einer Fläche von ca. 50 x 25 cm eine bis dahin nicht vorhandene Flüssigkeitslache befand.
Mithin befand sich die Zelle in keinem funktionsfährigen Zustand mehr, so dass eine Reinigung erforderlich wurde.
Und deshalb will das Land 6,50 Euro. So viel kostet nämlich eine Reinigung. Sagt zumindest Herr B.
Wenn du dir GEO Epoche kaufst, lass es an der Fußgängerampel nicht in einen Hundehaufen fallen.
Sehr geehrter Herr Vetter,
> 1. Sie entfernen, sofern derzeit verwertet, die Inhalte meiner
> Mandanten bis Freitag, 7. Januar 2004, 12 Uhr, aus dem Angebot
> der Firma IzySoft.
Ihrer Bitte komme ich gern nach und habe den Zugriff auf die unten angegebenen Weblogs über die publizierten Adressen abgeschaltet. In dem Zusammenhang ist uns aufgefallen, dass in eine Reihe von Fällen die zugehörigen RSS-Dateien unter verschiedensten Adressen aufrufbar sind. Beispiele sind nicht zuletzt ‚Vertretbar.de‘ und ‚law blog‘, ganz abgesehen von möglicher Maskierung durch zwischengeschaltete Reformatierungs-Dienste.
Deshalb sollte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass einzelne Anwender mit entsprechender Sachkenntnis die Sperre durchaus aushebeln und sich Zugang verschaffen können. Weiterhin werden wir in Kürze eine Reihe von ‚opt-out’s nach einschlägig akzeptierten Methoden anbieten. Ich bitte um Verständnis, dass die Implementation eines solchen ‚opt-out‘ bis zum o.a. Termin wohl nicht möglich sein wird.
> 2. Sie erklären mir gegenüber, dass IzySoft keinen Content der
> genannten Weblogs mehr verwenden wird, sofern nicht die ausdrückliche
> Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Für Ihre Erklärung
> reicht zunächst eine Mail.
Es tut mir leid, aber der Begriff ‚(k)ein Content‘ scheint mir zu unbestimmt bzw. zu weit gefasst. Sie wissen selbst, wie schnell sich Zitate und andere Textbruchstücke in der Blogger-Szene verbreiten und unter beliebigen Quellen auftauchen. Eine absolute Sperre halte ich für ausgeschlossen und eine Verpflichtung dazu für unangemessen.
Zu einer gütlichen Einigung auf Basis der Ihnen einschlägig bekannten deutschen Rechtsprechung sind wir jedoch nach wie vor bereit.
Abseits der juristischen Betrachtung, und gerichtet an Sie als Blogger und die verehrten Kollegen: In der bisherigen Diskussion sind hier und dort Missverständnisse, offensichtliche Falschaussagen oder Unterstellungen ohne weitere Klarstellung geblieben.
Wären Sie -oder einer der Blogger-Kollegen- unter Umständen bereit, mir eine etwas ausführlichere Stellungnahme zu gestatten, die dann selbstverständlich nach Belieben diskutiert und zerrissen werden darf? Ich bitte ggf. um Nachricht.
In der Hoffnung, damit zur Klärung der Angelegenheit beigetragen zu haben,
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Schwanitz
für IzyNews http://izynews.de