WOLLEN WIR NICHT

Kann es sein, dass andere Länder ihre Bürger partout nicht wiederhaben wollen? Bei einem Afrikaner habe ich zumindest den Eindruck. Nachdem er anderthalb Monate in Abschiebehaft saß, wurde er der Botschaft seines Heimatlandes vorgeführt. Die Prüfung ergab jedoch, so das Ausländeramt, dass der Mann „wahrscheinlich“ aus einem anderen Land kommt. Die Botschaftsangestellten nannten praktischerweise alle Länder, mit denen ihr Land gemeinsame Grenzen hat. Woraus sich aber ergeben soll, dass er nicht aus ihrem Land stammt, sagten sie nicht.

Jetzt sind die üblichen drei Monate Abschiebehaft bald vorbei. Das Ausländeramt hat beantragt, die Haft um weitere drei Monate zu verlängern. Obwohl man schon ahnen kann, dass sich die Identität des Mannes wahrscheinlich in der Zeit nicht klären lässt, wird die Haft wohl wie üblich auf sechs Monate verlängert.

Dann kommt der Mann wahrscheinlich frei. Nur Ausländer, die ihre Abschiebung verhindern, können länger auf Staatskosten inhaftiert werden- bis zur absoluten Obergrenze von anderthalb Jahren (§ 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).