GELDSEGEN

Ein Mandant kam zu mir, weil er sich über die Mahnung seines Vermieters ärgerte. Der Vermieter informiert über die „aktuellen Mietrückstände“. Und fordert 2.874,44 €. Der Mandant war irritiert, als dieses Schreiben bei mir ein zufriedenes Lächeln auslöste.

Die Miete mindert mein Mandant schon seit etlichen Jahren. Aus guten Gründen. Der Vermieter hat sich auch nie so richtig dagegen gewehrt. Einen Mahnbescheid, den er beantragte, nahm er sogar wieder wieder zurück und trug anstandslos die Anwaltskosten.

So kamen im Laufe der Zeit schöne Beträge zusammen. Eine Computermahnung aus dem Jahr 2004 weist zum Beispiel einen Betrag von 13.969,66 € aus. Und der ist realistisch. Also ein guter Grund, sich über die neue Mahnung zu freuen. Denn dadurch hat sich der Mietrückstand jetzt auch offiziell um 11.000 € reduziert; rechtlich wird sich der Vermieter auf seine Saldomitteilung festnageln lassen müssen.

Sieht also ganz so aus, als könnte der Mandant mal das Festgeldkonto plündern, auf das er die Minderungsbeträge vorsorglich eingezahlt hat. Als er das verstanden hatte, lächelten wir beide.