Aus dem Schriftsatz eines Anwalts:
Richtig ist, dass die Antragstellerin einen neuen Lebensgefährten in ihre Wohnung aufgenommen hat. … Diese Lebensgemeinschaft ist bewusst auf eine wirtschaftliche Trennung der jeweiligen Partner ausgelegt.
Ist vielleicht nur mein Eindruck, aber das könnte man geschickter formulieren.