GANZ EINFACH

Auf zu einer Zeugenvernehmung. Wird inhaltlich ganz einfach. Der von mir vertretene Zeuge sagt nichts. Mal sehen, ob der Beamte weiß oder mir zumindest glaubt, dass er (als Polizist) von niemandem Auskunft verlangen kann. Auch nicht von Zeugen.

Sicherheitshalber packe ich mal die Strafprozessordnung ein.