LIZENZ ZUM DUZEN

Dieter Bohlen hat die Lizenz zum Duzen. Das Landgericht Hamburg lehnte einen Strafbefehl gegen den Sänger ab, weil er einen Polizeibeamten geduzt haben soll. Die Hamburger Morgenpost zitiert aus der Begründung:

„Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten.“

Ich finde den Beschluss in der Sache richtig. Unhöflich ja, beleidigend nein. Nur die weitere Begründung ist schief. Und eigentlich auch unnötig. Dass sich jemand anders verhält als andere, gibt ihm keine Narrenfreiheit.

(Link gefunden bei Streitsache; danke auch an Adrea Altefrone für den Hinweis=