NICHTRAUCHER

Manchmal frage ich mich, ob ich nicht etwas origineller hätte formulieren können:

… dies gilt auch für die angebliche Drohung, die beiden Insassen zu verprügeln und eine Zigarette im Gesicht von Frau G. auszudrücken. Das ist schon deshalb wenig glaubhaft, weil mein Mandant kein Raucher ist und gar keine Zigaretten bei sich hat.

Aber für eine Einstellung wegen geringer Schuld hat es gereicht.