RICHTER WILL NICHT GEHEN

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

KERPEN. Der Direktor des Amtsgerichts Kerpen widersetzt sich seiner nahenden Pensionierung: „Die Diskussion ist doch verlogen!“, sagt Wolfgang Raack, „alle sollen länger arbeiten, aber nach dem Beamtenrecht darf ich es nicht“. Während in der Justiz allgemeine Überlastung beklagt wird, hat der 64-jährige gehandelt und Landesrgeierung wie Justizministerium seine freiwillige Weiterbeschäftigung für zwei Jahre angeboten: „Ich rege ein landesweites Modellprojekt an“.

Das Ministerium aber winkt ab. Raack kommt bei dem Thema schnell in eine kontrollierte Rage: „In den USA müssen Juristen alt und erfahren sein, bevor sie zu Richtern berufen werden“. Er glaubt auch nicht, dass er bei der angespannten Haushaltslage einem jüngeren Bewerber den Platz verweigert: „Die Stelle wird doch gar nicht neu besetzt, wenn ich in Rente gehe“.

Im Herbst soll es soweit sein, doch Raack wehrt sich vehement. Die schematische Altersgrenze von 65 nennt er „willkürlich und quasi diskriminierend“. Sein Argument: Im Ruhestand bekommt er 75 Prozent seines Gehalts – einfach so. Er dagegen bietet seine volle Arbeitskraft an. Die Reaktion des Justizministeriums fällt kühl aus: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf“, sagte Behördensprecher Ulrich Hermanski auf Anfrage.

Auf Dauer gesehen müssten auf die neu zu besetzenden Stellen „möglichst junge Leute“ kommen. Und schließlich verweist er auf den Paragrafen 3 des Richtergesetzes. Dort ist der Ruhestand „mit der Vollendung des 65. Lebensjahres“ festgezurrt. Einschließlich der unvermissverständlichen Regel: „Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden“. (pbd)