TROTZDEM

Als zahlungsfreudig konnte ich den Mandanten bisher nicht bezeichnen. Aber selbst wenn in unserem Auftrag schon der Gerichtsvollzieher geklopft hat, hindert das Angehörige natürlich nicht daran, mich über seine Verhaftung zu informieren. Und zu fragen, ob ich ihn trotzdem verteidige.

Na ja. Der Mittelweg sieht erst einmal so aus, dass ein Verwandter bis 14 Uhr eine Anzahlung leistet und ich zunächst den Vorführtermin heute Nachmittag wahrnehme. Dort wird der Richter entscheiden, ob er einen Haftbefehl erlässt.

Die Sache findet in der Nähe statt. Ich werde deshalb auch hingehen, wenn die Anzahlung – womit ja immer zu rechnen ist – nicht pünktlich kommt. Es dürfte nämlich zumindest eine Pflichtverteidigung werden. Dann ist es natürlich schade, wenn ich das Mandat später ohnehin angetragen bekomme, der Auftraggeber sich aber schon beim Ermittlungsrichter um Kopf und Kragen geredet hat.

Außerdem finde ich es cool, dass der Mandant ausdrücklich nach mir verlangt hat. Er hat seinem Bruder ausrichten lassen, dass er auf keinen Fall von seiner letzten Anwältin vertreten werden möchte. Auch wenn er dort, zumindest nach meiner Kenntnis, keine Schulden hat.