WENN ICH DICH …

„Wenn ich dich draußen erwische, breche ich dir die Beine.“

Sagte ein Kurierfahrer zu seinem Vorgesetzten.

Die Anwältin des Kurierfahrers zeigte sich heute Morgen am Arbeitsgericht erstaunt, dass so eine Äußerung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Die Richterin stimmte ihr zu: „Ja, eigentlich ist das ein glasklarer Grund für eine fristlose Kündigung.“

Das wiederum war nicht exakt das, was die Anwältin gemeint hatte. Aber letztlich ließ das Bonmot der Richterin jeden Widerstandswillen erlahmen. Mein Mandant hatte die Kündigungsfrist falsch berechnet. So konnte ich auch was nachgeben, was der Optik immer zuträglich ist.