Gerichte machen sich auch gern selbst Arbeit. Ermittlungsrichter zum Beispiel, die auf Durchsuchungsbeschlüsse nur das eigene Aktenzeichen schreiben. Wenn sie auch gleich noch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft notieren würden, müsste ich nicht bei der Geschäftsstelle anrufen und mich nach diesem Aktenzeichen erkundigen:
„… tut mir Leid, die Geschäftsstelle beim Ermittlungsrichter ist nur morgens besetzt. Wenn überhaupt.“
In diesem Fall handelt es sich, wie man unschwer erkennt, um ein ländlich gelegenes Amtsgericht.