Gerade hatte ich den armen Herrn M. aus Velbert am Telefon. Dessen Nummer fängt mit 645 an. Die des Amtsgerichts mit 945. Das ist verwechslungsanfällig, vor allem wenn an der betreffenden Durchwahl des Amtsgerichts über Tage niemand abnimmt. Und sich auch sonst keiner zuständig fühlt. Beim 295. Wählversuch steigt nun mal die Gefahr eines Zahlendrehers.
Herr M. nimmt die Anrufe gelassen. „Ich bin ja immer froh, wenn mich keiner verhaften will.“