Am 8. Juni 2001 sollte der Wagen meiner Mandantin aus dem Halteverbot geschleppt werden. Sie kam noch rechtzeitig; der Abschleppservice durfte wieder abrücken.
Die Stadt Essen berechnete für die Leerfahrt 138,00 €. Hiergegen legte ich Widerspruch ein. Mit, wie ich meine, guten Gründen. Immerhin waren die tatsächlichen Kosten nicht einmal ansatzweise nachgewiesen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf brauchte nur fünf Jahre, um jetzt einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Ein nettes Moratorium, auch wenn der Widerspruch letztlich erfolglos war. Die Widerspruchsentscheidung kostet jedenfalls nix, außer vielleicht dem Steuerzahler.
Wenn sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch mal so viel Zeit lässt, tut die Inflation ein Übriges.