Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:
Falls Ihre Mandantin/Ihr Mandant Angaben zur Sache machen möchte, bitte ich um Mitteilung, bis zu welchem Zeitpunkt mit dem Eingang der Erklärung gerechnet werden kann.
Das ist ja mal sehr freundlich. Sonst kennt man ja auch Formulierungen wie: „Schutzschrift: drei Wochen!“