AUDIO MANAGEMENT

Wenn Handys überwacht werden, bezieht sich das längst nicht mehr nur auf die geführten Gespräche. Ermittlungsrichter verwenden für ihre Beschlüsse mittlerweile gerne Textbausteine, die auch die „Ereignisdaten“ der Telekommunikation lückenlos umfassen:

– Verbindungsaufbau/-versuche;
– vollständige, entschlüsselte Daten bzw. in entschlüsselungsfähiger Form zur Bestimmung der benutzten Sende-/Empfangsstation (GEO-Koordinate nach WGS 84 oder UTM), auch bezüglich der empfangsbereit gehaltenen, nicht aktiven Endeinrichtung hinsichtlich solcher Daten, die durch einen sog. stealth-ping (lautlose SMS) erzeugt wurden;
– alle an den Betroffenen gerichteten und von ihm stammenden Nachrichten;
– alle umgeleiteten Anrufe an einen neuen Zielanschluss;
– alle rückwirkenden Verbindungsdaten;
– die mit dem Mobilanschluss betriebene IMEI-Nummer und die weiteren mit dieser IMEI-Nummer betriebenen SIM-Karten.

Passend dazu gibt es in Polizeipräsidien schon eigene Überwachungsdienststellen mit dem schönen Titel „Audio Management“. Die haben den direkten Draht zu den Telkos. Beispiel für die Zeitdauer zwischen dem Faxen des Beschlusses und Freischaltung der Überwachungsleitung: 14 Minuten.