Vor einiger Zeit hatte der Gesetzgeber die Idee, den Streitwert in Prozessen auf maximal 30 Millionen Euro zu begrenzen. Warum, weiß keiner so genau.
Spielt vielleicht auch keine Rolle, denn die Regelung ist ohnehin verfassungswidrig. Sagt zumindest dieses Gutachten des Deutschen Anwalt-Vereins. Eine Verfassungsbeschwerde ist bereits erhoben.
Zahl der momentan in meiner Kanzlei bearbeiteten Mandate mit Streitwert über 30 Millionen Euro: 0.