HAFT FÜR STAATSANWALT

Ein Staatsanwalt in Neubrandenburg ist zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll Ermittlungsverfahren so lange verzögert haben, bis sie verjährt sind. Warum er das gemacht hat, ergibt sich leider nicht aus der Meldung des Hamburger Abendblatts.

Auch wenn die Strafe mit einiger Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss sich der Staatsanwalt einen neuen Job suchen, sofern er nicht noch mit der Revision erfolgreich ist. Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ist es mit dem Beamtenstatus vorbei.

(Link gefunden bei ElbeLaw)