EHER LUSTLOS

Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Gegenerklärung zu einer Revision eingereicht. Meine Revisionsbegründung umfasste die Komplexe 1), 2) und 3). Zu 1) nimmt der Staatsanwalt eingehend Stellung. 2) und 3) würdigt er mit keinem Wort.

Entweder habe ich also Unsinn geschrieben. Oder meine Argumente sind so gut, dass ihm nur Unsinn einfällt. Als dritte Möglichkeit käme natürlich noch was in Frage: null Bock. Kommt ja in den besten Häusern vor.