Keine Ausnahmen

Sind Passfotos mit Kopftuch erlaubt? Grundsätzlich nein, aber die Behörden können Ausnahmen erlauben. Insbesondere, wenn die Religion dem Antragsteller eine Kopfbedeckung gebietet.

Ekrem Senol berichtet auf JurBlog.de, wie die Stadtverwaltung Mönchengladbach-Rheydt das Ganze handhabt: Den unteren Teil der Mustertafel der Bundesdruckerei, der zulässige Fotos mit Kopftuch zeigt, habe man einfach abgeschnitten. In Rheydt werden, so Senol, deshalb auch keine Ausnahmen gemacht.

Der Beitrag hat den schönen Titel: Wie man das Recht abschneidet.