„Sagen Sie doch noch mal dem Vorsitzenden Bescheid, dass wir gern spätestens um 15 Uhr Schluss machen möchten.“
Mein Mandant war heute der letzte, den das Personal im Zellentrakt des Landgerichts bewachen musste – bis zum letzten Transport in die Justizvollzugsanstalt. Die anderen Kammern, bei denen Inhaftierte vorgeführt wurden, hatten schon wesentlich früher ihre Sitzungen beendet.
Die schlimmsten Befürchtungen im Wachraum erfüllten sich aber nicht. Um 14.03 Uhr war auch unsere Sitzung zu Ende. Meine Mitverteidigerin und ich schäkerten, dass wir noch gerne zwölf Minuten gemacht hätten. Wegen des Zuschlags, den es ab fünf Stunden Hauptverhandlung gibt. Der Vorsitzende bekam das mit und war sogar bereit, für uns noch einmal in die Hauptverhandlung einzutreten. Wir mussten sowieso noch neue Termine ausgucken, so dass das sachlich auch in Ordnung gegangen wäre.
Aber leider hatte das Personal, das den Zuhörereingang aufschließt, anscheinend schon die Flucht ergriffen und war auf dem Weg in den Fußballnachmittag. Ohne Öffentlichkeit keine Hauptverhandlung. Ohne Hauptverhandlung kein Zuschlag von 178,00 €.
Aber immerhin ein feiner Zug des Vorsitzenden, das muss ich sagen.