Schupo rauf, Kripo runter

Innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei werden ab Anfang nächsten Jahres die Gehälter von Spitzenbeamten des gehobenen Dienstes an Funktionen gekoppelt. Damit fallen die bislang fast automatischen Beförderungen weg.

Eine Kommission hat herausgefunden, dass Führungs-Positionen bei der Schutzpolizei unter- und Ermittlungssachbearbeiter bei der Kripo überbewertet waren. „Es gab eine Schieflage“, sagt Silke Grundmann, die Sprecherin des Innenministeriums. In der Vergangenheit wurde ein Kripo-Beamter nach Lebens- und Berufsjahren meist bis zur Besoldungsgruppe A 11 (rund 3 400 Euro) befördert. Erreichte er A 12 und A 13 (rund 350 Euro mehr), wurde er durchweg mit der Leitung eines Kommissariats beauftragt.

„Nicht die Stelle soll zum Mann kommen“, erklärte Grundmann das künftige Prinzip, „sondern der Mann zur Stelle“. Die dann auch ausgeschrieben wird. Das gilt auch für die Schutzpolizei. Aber die Ungerechtigkeit in deren Reihen wird nicht mehr geduldet. Der Leiter einer Dienstgruppe im Streifendienst, durchaus mit dem Kommissariatschef vergleichbar, wird meist nur mit A 9 bezahlt (2 500 Euro).

Folgerichtig werden 460 höher dotierte Stellen an die Schutzpolizei gehen: „Größter Beförderungsklau in der Kriminalgeschichte“, schimpft der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Die Gewerkschaft der Polizei dagegen spricht vom „Schritt in die richtige Richtung“.

Landesweit gibt es 2 678 Planstellen A 12 und 1 356 für Gruppe A 13. (pbd)

Jauch-Hochzeit: Kein Maulkorb für die Presse

Die Presse wird mehr über Günther Jauchs Hochzeit berichten dürfen, als ihm lieb ist. Laut Netzeitung hat der Moderator heute vor dem Kammergericht Berlin eine Niederlage erlitten. Das Gericht habe ein vorrangiges Interesse der Presse anerkannt, über die Heirat des Prominenten berichten zu dürfen, auch wenn dadurch Schaulustige angezogen würden.

Am Prozess war der Springer-Verlag beteiligt, wie sich aus dieser Pressemitteilung ergibt.

Nachtrag: Einzelheiten bei Spiegel online

Vier Lachsröllchen

Die Schreibmaschine berichtet über eine misslungene Kochprüfung – und das juristische Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht:

Vor allem der Fisch für die Vorspeise stand im Mittelpunkt der Diskussion im Gerichtssaal: Der 47-Jährige hatte zwei kleine Lachsforellen bestellt, es wurde aber nur ein großer Fisch geliefert. Daraus habe er nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, vier Lachsröllchen herstellen können, behauptete der Kläger. Der Prüfungsleiter hielt dagegen: „Von einem Koch muss man erwarten können, dass er auch eine große Forelle filetieren kann. Vielleicht hat er sich die Prüfung zu leicht vorgestellt.“

Munter abgebucht

Zwei Abbuchungen in wenigen Tagen, mit denen wir nichts anfangen können. „ebay Nina Paquet“ greift sich 117,00 €; „AMAZON EU SARL A. WOHNEN A. WOHNEN“ holt sich 100,00 €. Keiner kann sich daran erinnern, was bestellt zu haben. Schon gar nicht über das Geschäftskonto.

Bin mal gespannt, was die Bank zu den Abbuchenden mitteilt. Rückgefordert haben wir die Lastschriften schon mal.

Liebe Tipps vom Gegner

Es ging, wie so oft, um einen fragwürdigen Eintrag in einem Forum. Den Eintrag hat der Mandant sofort gelöscht, nachdem dieser beanstandet worden war. Jetzt fordert der Verletzte, der gleich zum Anwalt gelaufen ist, dessen Kosten erstattet.

Mein Mandant hat die Forderung zurückgewiesen. Darauf schreibt der Anwalt Folgendes:

Bevor Sie die Erstattung unserer Kostennote zurückweisen, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt nachfolgende Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 3. Dezember 2005, Az. 324 O 721/05) durchsprechen.

Es handelt sich um die vieldiskutierte, meist für falsch befundene Entscheidung, die Forenbetreiber zur vorsorglichen Kontrolle ihrer Beiträge verpflichtet.

Der Anwalt erzählt lang und breit, was in dem Urteil steht. Ist ja schön und gut, aber zu dem Thema gibt es auch schon Rechtsprechung aus der nächsten Instanz. Zum Beispiel dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dort steht so ziemlich das Gegenteil.

Wo wir schon bei Verhaltenstipps sind, habe ich den Anwalt im Gegenzug gebeten, das Düsseldorfer Urteil mit seinem Auftraggeber durchzusprechen.

Soko-Sprech

Gestern habe ich vom Einsatzleiter eines Mobilen Einsatzkommandos Folgendes gehört:

Wir haben im Rahmen der Observation das in Frage kommende Areal verpostet.

Niemand im Gerichtssaal verstand, was er damit meinte. Der Vorsitzende fragte nach. Und kriegte folgende Erklärung:

Meine Leute haben sich eingegraben.

Ach so. Ich hatte zunächst mehr an Stolperdrähte und Wanzen gedacht.

Finnische Blogspürhunde

Über die Agentur für Arbeit ist es mir gelungen, günstig eine Meute beschäftigungsloser finnischer Blogspürhunde zu engagieren. Diese werden in den nächsten Tagen unerbittlich Witterung aufnehmen. Sie schnüffeln nach Problemkommentaren und bringen diese schnellstmöglich zur Strecke. Problemkommentare enthalten Häme, Schmähungen oder sprachliche Entgleisungen.

Halali.

Traurig

Wir haben ein trauriges Kind im Büro. Sie hat gerade davon gehört, dass der kleine junge Braunbär erschossen wurde.

Die offiziellen Verlautbarungen überzeugen übrigens nicht. Zumindest keine 9-Jährigen.

Lebenserfahrung

So, seit 13 Uhr, also nach der Hauptverhandlung am Landgericht Wuppertal, habe ich nicht nur an einer Revisionsbegründung gearbeitet. Sondern sie auch fertig gestellt.

Das Gericht hat sich keine Verfahrensfehler geleistet. Zumindest sind mir keine aufgefallen. So blieb es bei der Sachrüge. Dabei muss man darlegen, dass das, was das Gericht als Geschehen festgestellt hat, doch nicht strafbar ist.

Da ist wenig zu reißen – sollte man meinen. Am Landgericht wird ja noch nicht einmal ein Wortprotokoll geführt. Und Tonbandaufzeichnung oder gar Video stehen derzeit wohl nicht mal zur Debatte. Das Gericht hätte also die Möglichkeit, sich den Sachverhalt zurecht zu biegen. Wenn der Zeuge grün gesagt hat, könnte im Tatbestand des Urteils auch „hellgrün“ stehen, wenn es ins Konzept passt. Oder aus einem „eher nicht so starken“ Fausthieb wird ein „schwerer“ Schlag.

Das sind zwei Beispiele, über die ich mich mal geärgert habe. Beim Grün bin ich mir lange Zeit nach dem Prozess nicht mehr so sicher. Könnte auch rosa gewesen sein. Eben das ist es, was die „Sachverhaltsquetsche“ so handlich und bequem macht: Wer weiß nach der fünfzigsten Zeugenaussage schon noch genau, wer was im Einzelnen gesagt hat?

Dennoch kenne ich natürlich keinen Richter, der sich das Geschehen vorsätzlich passend schreibt. Das wäre nämlich Rechtsbeugung. So ein wenig fahrlässig interpretieren, auslassen oder hinzufügen soll allerdings schon mal vorkommen.

Dennoch lohnt es sich immer, die Feststellungen des Urteils genau darauf abzuklopfen, ob wirklich alle Tatbstandsmerkmale des Strafgesetzes erfüllt sind. Oder ob die eine oder andere Erkenntnis nicht doch weniger auf „tatsächlichen Anhaltspunkten“ beruht – und sehr stark auf Unterstellungen.

So ein Urteil kann sich zunächst gut lesen. Wenn man es dann Satz für Satz durchgeht, tun sich doch immer wieder Lücken auf. Manchmal kann man sogar aus sprachlichen Vergehen, für die Juristen ohnehin bekannt sind, Nutzen ziehen. Zum Beispiel steht im Urteil, der Wirkstoffgehalt des in Deutschland an Endabnehmer verkauften Kokains liege „indes regelmäßig bei 30 %“. Das sei den Berufsrichtern aus langjähriger Erfahrung bekannt. Wer allerdings von regelmäßig spricht, kennt auch Ausnahmen. Dann ist allerdings auch eine Erklärung zu erwarten, warum der vorliegende Fall ausgerechnet zu den regelmäßigen gehört.

Oder das Gericht beruft sich auf die Lebenserfahrung. So soll es zum Beispiel der Lebenserfahrung entsprechen, dass die Grenzbeamten am Flughafen von Amsterdam darüber informiert werden, wenn die spätere Laboranalyse sichergestellter Substanzen ergibt, dass es sich trotz positivem Schnelltests doch nicht um Drogen gehandelt hat.

Bislang war mir nicht bekannt, dass deutsche Richter ausgerechnet Lebenserfahrung mit dem Berufsalltag ausländischer Grenzer haben. Die Erfahrung in Deutschland ist jedenfalls eine ganz andere. Da weiß jeder forensisch tätige Jurist, dass die operativen Kräfte an der Basis regelmäßig (ich darf das Wort verwenden) keine Rückmeldung darüber erhalten, wie ihre Fälle ausgegangen sind.

Der Vorgang wandert vielmehr stur durch den Apparat. Wenn ein Polizist einen Dieb festgenommen hat, beschäftigt sich ein Kriminalbeamter mit der Anzeige. Der Kriminalbeamte befragt Zeugen und schließt die Ermittlungen ab. Dann leitet er die Akte weiter an die Staatsanwaltschaft. Aber der Polizist kriegt keine Rückmeldung darüber. Ebenso wenig informiert der Staatsanwalt den Kripo-Menschen darüber, ob er Anklage erhebt oder das Verfahren vielleicht einstellt. Von den Gründen ganz zu schweigen.

Wieso es also in Holland genau andersrum laufen soll, erklärt das Gericht mit keinem Wort. „Lebenserfahrung“ ersetzt die lückenhafte Beweisaufnahme.

Ich referiere jetzt lieber nicht das weitere Dutzend Punkte, an denen es zu kritteln gab. Sondern ich belasse es bei der demütigen Feststellung, dass am Ende nur wenige Revisionen Erfolg haben.

Das ist wohl eine Lebenserfahrung, die allen Verteidigern gemeinsam ist.

Durchsage

Auf den Besuchertoiletten des Landgerichts Wuppertal gibt es Lautsprecher. Aus denen scheppern die Durchsagen aus den Sitzungssälen. Der Herr neben mir fluchte und hatte es plötzlich ziemlich eilig. Jetzt weiß ich immerhin, dass er „der Zeuge Winkowski“ ist.

Die Gaukler aus Berlin

Oswald Metzger schreibt in Spiegel online über die Politik zur Zeit des Party-Patriotismus:

In Berlin regiert eine Große Koalition von Etatisten, die von der Wiedergewinnung der staatlichen Handlungsfähigkeit fabuliert und unterschwellig die Illusion aufrechterhält, ein fürsorglicher Staat könne die Menschen vor den Unbilden des europäischen und globalen Wettbewerbs schützen – wie in den guten alten Zeiten der westdeutschen Wohlfahrtsstaatlichkeit.

Dass Anspruch und Wirklichkeit tatsächlich selten so weit auseinander klafften wie bei dieser Regierung, belegt der Rest des Artikels.

Kaufhof: Spätarbeit ist freiwillig

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

KÖLN. Mit einem Kompromiss hat die Kölner Kaufhof AG eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unterlaufen, vor dem ein Mitarbeiter die vorzeitige Schließung der Filiale „Am Wehrhahn“ in Düsseldorf erstritten hatte. Die bleibt nun doch, wie der Kaufhof-Vorstandsvorsitzender Lovro Mandac mitteilte, am kommenden Montag und Dienstag bis 22 Uhr geöffnet, statt zwei Stunden früher zu schließen. In diesen beiden Stunden muss der Angestellte nun doch nicht arbeiten, obwohl er zunächst dazu eingeteilt worden war.

Seine Klage dagegen hatte das Gericht, wie berichtet, bestätigt. Und seine Interessen höher eingestuft, als die, ausnahmsweise während der Fußballweltmeisterschaft die Läden ganztätig geöffnet zu halten. Dazu hatte das Wirtschaftsministerium eine Erlaubnis erteilt, die von der Bezirksregierung weitergegeben worden war. Ob sie gelten kann, wird das Verwaltungsgericht noch in einem grundsätzlichen Urteil sagen müssen. Das wird durch den gestern gefundenen Kompromiss nicht ersetzt.
Unterdessen zeigt sich der Kaufhof-Konzern aber bundesweit bereit, niemanden mehr gegen seinen Willen spätabends zu beschäftigen. Vorstandschef Mandac: „Sollte ein einzelner Mitarbeiter die Arbeit während der verlängerten Ladenöffnungsstunden als außergewöhnlich hohe persönliche Belastung ansehen, wird Kaufhof auf dessen Belange eingehen und ihn zu diesen Zeiten nicht einsetzen“.

Mandac hob bei dieser Gelegenheit hervor, die Fußball-WM entwickele sich „zum wertvollen Treibstoff einer positiven Stimmung für Wirtschaft und Handel“. Erweiterte Ladenöffnungszeiten sieht Mandac als „Ausdruck unserer Servicebegeisterung für die Gäste aus aller Welt und unsere Kunden.“ (pbd)

Zuletzt zum Thema: Mitarbeiter klagt Kaufhof zu

Scheunentor

Ich habe mein Büro kurzfristig in ein Freiluftcafé verlegt. Hier gibt es vier WLANs. Darunter eins mit dem Namen „Anwaltskanzlei K.“

Jetzt ratet mal, welches das ungesicherte ist.