Die Staatsanwaltschaft München II kann nicht erkennen, dass sich jemand mit dem Abschuss von Braunbär Bruno strafbar gemacht haben könnte. Sie wird deshalb kein Ermittlungsverfahren einleiten. Steht bei ElbeLaw.
Das ist wirklich schade.
Die Staatsanwaltschaft München II kann nicht erkennen, dass sich jemand mit dem Abschuss von Braunbär Bruno strafbar gemacht haben könnte. Sie wird deshalb kein Ermittlungsverfahren einleiten. Steht bei ElbeLaw.
Das ist wirklich schade.