Aufblähen

Ich kann es verstehen, dass Herr N. über die Rechnung von 146 € stinkig ist. Aber ich habe keine Selbstbeteiligung von 150 € beim Rechtsschutz vereinbart.

Nicht erwärmen konnte ich mich für die Idee, die Rechnung auf 300 € aufzublähen und dafür die Selbstbeteiligung zu vergessen.

Da ist es mir lieber, wenn Herr N. stinkig bleibt.