Deutsche Post – jetzt fehlerfrei

Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

Der Anhörungsbogen wurde am 25. April 2005 abgesandt. Da er nicht zurückgekommen ist, ist davon auszugehen, dass er der Betroffenen auch zugegangen ist.

Sonstige Fehlerquellen? Existieren nicht. Ich empfehle den Richter als neue Werbeikone für die Deutsche Post.

Wir hatten im Antrag darauf hingewiesen, dass für die Annahme und Bearbeitung der Post eine Mitarbeiterin zuständig ist. Die Angestellte W. könne bestätigen, dass sie keinen Anhörungsbogen in der Post hatte. Dazu das Gericht (Text sorgfältig abgetippt):

Im übrigen fehlt jegliche Vortrag zu der Frage, was mit der Post geschüht, wenn die Zeugin W. in Urlaub oder krank ist.

Der letzte Satz ist fast schon boshaft. Da fühlt sich der Bürger nämlich von der Justiz verschaukelt und wird richtig sauer. Leider schmerzt jetzt mein Trommelfell, nicht das des Richters.