Anhand des Alters von Kugelschreiberpaste könnte man erkennen, ob ein Textteil nachträglich eingefügt worden ist. Leider stößt das in der Praxis auf Hindernisse. Das lerne ich aus einem Schriftgutachten:
Das vom Bayerischen Landeskriminalamt in München … entwickelte Verfahren der Altersbestimmung von Kugelschreiberpasten aufgrund der Farbstofftinten, Harze und Lösungsmittel ist nur anwendbar, wenn die Urkunde bis zur Einreichung zur Untersuchung nicht älter als vier Monate ist.
Schade. Es gibt aber noch Hoffnung:
In Betracht kommt hier nur noch der Einsatz eines speziellen Raster-Elektronenmikroskops, wie es lediglich beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein in Kiel eingesetzt wird.
Ich bin gespannt.