Sehr geehrter Herr B.,
ich habe Ermittlungsakte erhalten. Die Staatsanwaltschaft K. hat das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt. Der Staatsanwalt ist ganz ohne mein Zutun zu der Einsicht gelangt, dass keine ausreichenden Beweismittel vorliegen und weitere Ermittlungen keinen Erfolg versprechen.
Die Akte erhalten sie noch in Kopie, damit Sie sich ein Bild von den Einzelheiten machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)