Lern- und merkfähig

Die GEZ erweist sich als lern- und merkfähig:

Wir haben den Sachverhalt erneut geprüft und haben das Teilnehmerkonto unter Berücksichtigung der ersten Mitteiung vom 03.07.2003 mit Ablauf des Monats 07.2003 abgemeldet.

Obgleich die „erste Mitteilung“ sich ja in den Unterlagen befunden haben muss, hat die GEZ gegen meinen Mandanten fleißig Gebührenbescheide erlassen und sogar nach eigener Ankündigung die Vollstreckung begonnen. Insgesamt sollten schon weit über 500 € offen sein. Der Mandant hat selbst ein paar Mal angerufen. Er wurde aber immer nur abgewatscht: Eine Kündigung liege nicht vor, deshalb müsse er für die zurückliegenden Jahre zahlen.

Wie dick sind denn solche GEZ-Akten? Kann man das Kündigungsschreibens eines Teilnehmers wirklich übersehen, vor allem, wenn man danach sucht?