Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Weitere Vergleichszahlen, auch zu Familien mit Kindern, auf der Seite des Bundestages.