Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr müssen es nicht hinnehmen, dass auch 13 Jahre nach der Tat ihre Namen in Medien genannt werden. Die Täter hatten gegen bayerische Zeitungen und einen Buchautor geklagt. Das Landgericht Frankfurt gab ihnen Recht, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.
Das Urteil betont, nicht überraschend, dass die widerstreitenden Interessen im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden müssen. Dazu gehöre eben auch das Recht auf Resozialisierung, welches durch Namensnennung und Fotos gefährdet werde.
Auch für Blogger interessant ist die Meinung des Gerichts zu Onlinearchiven. Der Kölner Stadtanzeiger fasst sie so zusammen:
Medien mit Online-Angebot können nach der Frankfurter Entscheidung aufatmen. Sie haben nicht die Pflicht, ihre Online-Archive regelmäßig zu überprüfen, ob die zunächst zulässige volle Namensnennung eines Täters inzwischen – zum Beispiel mit Blick auf eine baldige Haftentlassung – nicht mehr möglich wäre. Es gebe keine Pflicht, solche Texte später zu löschen, so die Richter, sonst wären die Medien „über Gebühr“ belastet. Schließlich müsse auch ein Archiv, das gedruckte Zeitungen aufbewahrt, die Namen von Straftätern nicht nachträglich schwärzen.