Gemeinsam im Stau

Gegen den vermeintlichen Flugzeugstinker ist heute ein Versäumnisurteil ergangen. Laut Aachener Nachrichten konnte der Mann nicht rechtzeitig zur Verhandlung kommen, weil er im Stau stand. Allerdings habe der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf die Entschuldigung nicht akzeptiert.

Merkwürdig, denn bei einem Verfahren mit Anwaltszwang ist es eher gefährlich, wenn der Anwalt im Stau steht. Aber womöglich saß der Anwalt beim Kläger im Auto. Es soll ja auch heroische Juristen geben.

(Link gefunden im RA-Blog)